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Detaillierte
Infos zum: Mietpool HMG (Insolvent) |
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1. Was
ist ein Mietpool? 2. Die Gründung der HMG 3. Wo gab es Mietpools von der HMG? 4. Die Theorie des HMG Mietpools 5. Angenommene horrende Mieterhöhungen sollten überhöhte Mietpoolausschüttung finanzieren 6. Die Praxis des HMG Mietpools: Hohe Schulden! 7. Das Mietpool Darlehen der Badenia Bausparkasse 8. Umfrage zur Badenia Mietpoolfinanzierung 9. Wie ging es ab 1995 mit der HMG weiter? a. Übergang der Mietpoolverwaltung von der HMG auf die VOW Braunschweig Der Mietpool HMG (HMG Haus-, Mieten- und Grundstücksbetreuungsgesellschaft mbH oder Haus-, Mieten- und Grundstücksverwaltungs mbH) war eine Tochtergesellschaft der Heinen & Biege Dortmund. 1. Was ist ein Mietpool? Nach kauf einer vermieteten Eigentumswohnung, sehen die Zahlungsabläufe bei der Verwaltung der Wohnung in Eigenregie so aus: |
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Das
Verkaufskonzept der Heinen & Biege sah vor, dass man sich nicht selbst
um die Verwaltung seiner Wohnung kümmern durfte. Der Mietpool wurde
als Bestandteil des Immobilienbetruges regelrecht von den Verkäufern
der Kapitalanlage angepriesen (oftmals in einer Sprache der Superlative). So wurde bei der Anbahnung des Geschäftes z.B. erzählt:
Die Wahrheit sah allerdings ganz anders aus: Der Mietpool von Heinen und Biege war ein "sehr wichtiges" Instrument, um den geschädigten Eigentümer so lange wie möglich eine sichere Kapitalanlage vorzugaukeln. Nach Unterzeichnen der Mietpoolvereinbarung kümmerte sich jetzt der Mietpool (das so genannte rund um sorglos Paket) um alle Zahlungsabläufe. Dies sah in etwa so aus: |
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Alle
Mieteinnahmen wurden auf ein Konto gesammelt, wovon alle Ausgaben wie
Grundsteuer, WEG kosten, Reparaturen im Sondereigentum und die im Darlehensvertrag
festgelegte Mietpoolausschüttung an den Käufer gezahlt wurden. Die Mietpoolausschüttung floss allerdings nicht direkt zum Käufer, sondern wurde von der HMG Mietpoolverwaltung direkt an die Badenia zur Darlehenszahlung überwiesen. Der Käufer zahlte dann die Differenz (eine verminderte Darlehensrate) an die Bausparkasse. Die Verkäufer von Heinen & Biege versprachen, dass die regelmäßigen Mieterhöhungen die Darlehensforderung der Badenia über die Jahre vermindern würde. Dieses Versprechen sollte sich später allerdings als Lüge herausstellen, weil die versprochenen Mieterhöhungen sich als unmöglich zeigen sollten (bzw. erhöhte die HMG so gut wie nie die Miete) und der Mietpool sich stattdessen erheblich verschuldte! 2. Die Gründung der HMG Die HMG (HMG Haus-, Mieten- und Grundstücksbetreuungsgesellschaft mbH oder Haus-, Mieten- und Grundstücksverwaltungs mbH) in Dortmund war eine Tochter der "Heinen und Biege" GmbH im gleichen Hause. Mehr informationen demnächst ... 3. Wo gab es Mietpools von der HMG? Zur fast jeder verkauften Wohnung des Strukturvertriebes "Heinen & Biege" wurde neben der Finanzierung auch ein Mietpool als "rundum sorglos Paket" mitverkauft. Anhand von Vertriebslisten der "Heinen & Biege" verkaufte der Strukturvertrieb ab 1988 in ca. 53 Städten 6746 Wohnungen an Kleinst- und Mittelverdiener im ganzen Bundesgebiet. Die überwiegende Anzahl dieser verkauften Wohneinheiten war auch mit im HMG-Mietpool. Die überwiegende Anzahl der verkauften Wohnungen befinden sich im Bundesland Niedersachsen (ursprünglich gehörten die meisten Wohnungen zur ALLWO (frühere Neue-Heimat Bestände), siehe Seite "Pilotprojekt Melle"). Weitere Wohnungen wurden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verkauft. Weitere Infos zu den verkauften Objekten des Strukturvertriebs Heinen & Biege können Sie auf der Seite [Heinen & Biege Objektliste] nachlesen. 4. Die Theorie des HMG Mietpools Bis zur Insolvenz der Heinen & Biege / HMG in November 2000 verstand ich das interne System des Mietpools nicht. Erst nachdem ich die "Poolabrechnung 1999" Mitte 2001 von der VOW erhielt, die jetzt den Mietpool verwaltete, hatte man erstmals eine genaue Übersicht, welche Schulden vom Mietpool angehäuft wurden und letztendlich eine grobe Übersicht, welchen Schaden der HMG Mietpool angerichtet hat. Weitere Nachforschungen nach 2001 brachten dann das verheerende System des HMG Mietpools ans Tageslicht! Nach genauem Studium meiner Unterlagen und durch den Informationsaustausch mit anderen Geschädigten, kam ich dahinter, wie das System des HMG Mietpools funktionierte. Nach Prüfen der Unterlagen gehe ich davon aus, dass die HMG bei der Gründung des Mietpool-Melle die
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Die
eingenommenen Mieten, die in regelmäßigen Abständen erhöht
werden sollten (etwa alle 3 Jahre), sollten die bis dahin gemachten Schulden
decken, die durch die höhere Ausschüttung der Mieten an die
Mietpooleigentümer entstanden. Nach ca. 10 - 15 Jahren (eine Schätzung
von mir) sollte es vermutlich nach diesem Modell auf dem Mietpoolkonto
keine Schulden mehr geben. 5. Angenommene horrende Mieterhöhungen sollten überhöhte Mietpoolausschüttung finanzieren Der Badenia Agenturpartner und Strukturvertrieb Heinen und Biege plante mit dessen Tochter HMG die Mieten in den von Ihr betreuten Objekten regelmäßig zu erhöhen. MAn unterstellte, dass neben den regelmäßigen jährlichen Lohn und Gehaltssteigerungen auch eine Erhöhung der Mieteinnahmen um 9 bis 20 % alle 3 Jahre (!!!) möglich wäre! Anfang 1991 wurde in einem Vertriebsdokument für das Objekt Langenhagen/Melle/Nordenham prognostiziert, dass jährliche Mieterhöhungen von 3 bis 4 % machbar wären:
Ein "Fundstück" der besonderen Art fand sich in einem "Leitfaden für den Betreuer" des Mietpoolverwalters HMG aus Januar 1995. Hier ging man sogar davon aus, dass eine Steigerung der Mieteinnahme von 20% innerhalb von 3 Jahren (!!!) einzielbar wäre:
Diese projektierten hohen Mieterhöhungen in Abständen von 3 Jahren sollten dazu beitragen, dass die Mietpoolschulden durch die Erhöhung der Mieten sich mit der Zeit von selbst erledigen, bzw. dass der Geschädigte die Darlehenszinsen der Badenia mit der höheren Mietpoolausschüttung "locker" abzahlen konnte, da die höhere Mietpoolausschüttung die Monatsbelastung des Badeniadarlehens vom Geschädigten verminderte. Eine Mieterhöhung von 9 bis 20 % alle 3 Jahre (bzw. 3 bis 6,67 % jährlich) war allerdings mit sehr hohen Hürden belegt, entgegen den internen Annahmen von Heinen & Biege. Der Mietpool schüttete seit ihrer Gründung in 1990 mehr aus als er einnahm und wurde deshalb erheblich verschuldet. Weil solche regelmäßigen Mieterhöhungen nicht klappen konnten (mögliche Mieterproteste), wurden nach ca. 8 Jahren (Mitte 1998) die Mietpoolausschüttungen drastisch gekürzt, anstatt wie Heinen & Biege es vollmundig versprach, beizubehalten oder sogar zu erhöhen. Die von Heinen & Biege angebotene Finanzierung ging bei den meisten Kunden an das Limit der finanziellen Möglichkeiten, weil unter anderem die überhöhte Mietpoolausschüttung voll mit in die Finanzierung einbezogen wurde. Eine Kürzung der Mietpoolausschüttung brachte neben der Erhöhung der Sparrate alle 3 Jahre diese gefährliche Finanzierung bei vielen aus dem Gleichgewicht. 6. Die Praxis des HMG Mietpools: Hohe Schulden! In der Realität, entwickelte sich der Mietpool aber ganz anders wie von der HMG geplant. Das Anhäufen der Schulden passierte seit bestehen des Mietpool-Melle in 01.11.1990:
Schaut man sich diese HMG Mietpoolabrechnung von 1991 an, zahlte die HMG schon in 1991 ohne Abzug aller Kosten mehr aus, als das Sie überhaupt einnahm. Abzüglich aller Kosten kommt sogar ein Fehlbetrag von 72.846,07 DM (37.245,60 €) zustande. Seite 3 der Mietpoolabrechnung verdeutlichtlicht das System noch weiter im Detail:
Vergleicht man die Mietein- und Ausgabe der Von-Bar-Str. und nimmt man 7,10 DM/qm (3,63 €/qm) als Grundlage für die Mietpoolausschüttung (in meinem Fall: 372,47 DM (190,44 €) Ausschüttung an die Bank geteilt durch 52,46 qm), so nahm der HMG Mietpool in der Von-Bar-Str. in Melle im Durchschnitt 6,47 DM/qm (3,31 €/qm) ein. Formel: (104.156,99 : (114.216,27 : 7,10) ) = 6,47 DM). Verwendet man die gleiche Formel am Mietpool-Gesamtergebnis an, so bekommt man 6,57 DM/qm (3,36 €/qm) als Ergebnis. Zudem werden diese Zahlen durch Dokumente bestätigt, welche ich bei meinen Ermittlungen erhielt. Dieses Dokument, welches ich von einem Mieter der Wohnanlage erhielt, zeigt, wie viel Miete tatsächlich vor dem Kauf der Wohnung und vor dem Eintritt in den HMG Mietpool in 1991 gezahlt wurde:
Um diese Forderung zu untermauern, werden auf Seite 2 dieses Schreibens noch 5 Vergleichswohnungen aus der Von-Bar-Str. genannt. Dort wurden bereits DM 6,50/qm (3,32 €/qm) im Monat gezahlt. Der HMG Mietpool zahlte aber 7,10 DM Mietpoolausschüttung pro qm (3,63 € pro qm)! Nimmt man diese beiden Zahlen nebeneinander, so handelte es sich bei der HMG Poolmiete um eine Mietpoolausschüttung. Diese beinhaltete schon die Verwalterkosten, Mietpoolgebühren, Kontokosten und Diverses mehr. Die tatsächliche Mieteinnahme von 6,50 DM/qm (3,32 €/qm) beinhaltete diese Kosten nicht (Kaltmiete), also rechnete ich das ganze anhand der Abrechnung von 1991 hoch, um einen Vergleich zur tatsächlichen Mieteinnahme zu haben. Das Ergebnis ist 7,63 DM/qm (3,90 €/qm) Mietpoolausschüttung ohne Verwaltungskosten, oder eine 17,4% höhere Mietpoolausschüttung als die tatsächliche Kaltmieteinnahme von 6,50 DM/qm (3,32 €/qm) in 1991! Wie aber der Mietpool tatsächlich am Jahresende abgerechnet wurde, ist allerdings eine ganz andere Geschichte und hat mit dem, was im obigen Absatz beschrieben wurde, nur wenig zu tun. Die ausgeschüttete Miete pro Quadratmeter spielte nicht nur beim Mietpool eine zentrale Rolle, sondern war auch beim Verkauf der Immobilie sehr wichtig. Denn je höher die Mieteinnahme pro Quadratmeter war, desto höher konnte das benötigte Darlehen für den Wohnungskauf sein und somit konnte auch eine höhere versteckte Provision vom Vertrieb mit in dem Kaufpreis reingerechnet werden, weil die Badenia einen höheren Kaufpreis finanzierte. Zudem ist die Mieteinnahme einer Wohnung ein wichtiger Faktor um den Beleihungswert eine Wohnung zu ermitteln. Man erinnere sich: Die Mietangabe, welche im Badenia Darlehensformular gemacht wurde, war nicht die tatsächliche Kaltmieteinnahme von 6,50 DM/qm (3,32 €/qm), sondern es handelte sich um eine Mietpoolausschüttung, welche 7,10 DM/qm (3,63 €/qm) betrug (7,10 DM/qm * 52,46qm = 372,00 DM (abgerundet) im Badenia Darlehensformular). Spätere Käufer von Wohnungen in Melle wurden sogar 7,80 DM/qm (3,99 €/qm) als Mietpoolausschüttung angegeben! Wie letztendlich der Mietpool am Ende des Jahres abgerechnet wurde, erläutere ich weiter unten. Die oben dargestellten Fakten belegen schon für 1990/1991, dass der ganze Verkauf und der Mietpool der Heinen & Biege ein einziger BETRUG waren! Nach weiterem Studium meiner Unterlagen, fand ich dann folgenden Schreiben:
Heute frage ich mich, warum ich diese Summe damals gezahlt habe, denn in der HMG Mietpoolvereinbarung steht, dass "sonstige wohnungs- oder gemeinschaftsbezogene Kosten" übernommen werden! Nach ca. 2 Monaten verschickte die HMG die Mietpoolabrechnung von 1992 und 1993, die neben einem zweiseitigen Schreiben und zwei Abrechnungen noch eine seitenlange Tabelle enthielt.
Auf Seite 1, heißt es im 3ten Absatz:
Das zeigt, dass die HMG den geschädigten Eigentümern in den Jahren 1992 und 1993 weiter mehr ausschüttete, als Sie Miete einnahm. Zudem spekulierte man darauf das sich durch regelmäßige Mieterhöhungen die Schulden abbauen ließen. Auf Seite 2, Absatz 3 liest man dazu:
Dies bedeutet, dass die HMG diese Abrechnungen erst nach fast 2 Jahren nach der ersten Mieterhöhung von Januar 1993 herstellte. Ob diese Mieterhöhung reichen würde um die Schulden abzubauen war der HMG anscheinend noch nicht bekannt (merkwürdig?)! Auf Seite 2, Absatz 4 heißt es:
Der entsprechende Zuschuss wegen der erhöhten Zinsbelastung wurde vom Vertrieb mit der Abrechnung von 1992 verrechnet. Dies konnte man erkennen, indem man "Ausgabenblock 2" der Abrechnungen von 1992 und 1993 vergleicht. In der 1992'er Beschreibung steht nur "Kontogebühren", in 1993'er "Kontogebühren/Zinsen". Die Schulden des HMG Mietpools sind schon 1992 und 1993 so hoch angestiegen, dass sie durch eine Zuschusszahlung vom Vertrieb verringert wurde. Ob diese Bezuschussung des Mietpool-Melle eine einmalige Sache war, ist durch den Konkurs der "Heinen & Biege Gruppe" im Jahr 2000 höchst zweifelhaft. So sah die Abrechnung aus dem Jahr 1992 aus:
Es war seit dieser Abrechnung von 1992 nicht mehr möglich die tatsächliche Mieteinnahme aus der Abrechnung zu entnehmen, da der HMG Mietpool die Mieteinnahmen und die Nebenkostenpauschale zu einer Sollmieteinnahme zusammenfasste (in 1991 waren diese Posten noch getrennt). So wurde der Betrug gegenüber den "Kapitalanlegern" noch weiter verschleiert. Zudem wurde die Abrechnung seit 1992 in zwei Ausgabenblöcke aufgeteilt. Ausgabenblock 1 enthielt die fest kalkulierten Ein- und Ausgaben. Der Fehlbetrag in Ausgabenblock 1 (-167.128,33 DM (-85.451,36 €) in 1992) wurde in das nächste Geschäftsjahr übertragen, weil man damit rechnete das die regelmäßigen Mieterhöhungen diesen Fehlbetrag vermindern würden. Ausgabenblock 2 enthielt die im Jahr 1992 Entstandenen nicht Vorhersehbaren kosten (-36.435,97 DM (-18.629,42 €) in 1992). Sie mussten die Mietpoolmitglieder anteilig zurückzahlen. Die seitenlangen Tabellen, welche bei den Mietpoolabrechnungen von 1992 und 1993 dabei waren dokumentierten, wie viel jeder Mietpoolteilnehmer anteilig aus Ausgabenblock 2 zurückzahlen sollte. Diese Tabellen verdeutlichten, wie der Mietpool jedes Jahr abgerechnet wurde. Beispiel aus einer der langen Abrechnungstabellen von 1992 (gekürzt): |
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Beispielrechnung
für eine Rückzahlung (Abrechnung 1992, siehe oben):
Im Grunde genommen war es egal, wie hoch die von der HMG an den Eigentümern vorbei direkt an die Badenia Bausparkasse gezahlte Mietpoolausschüttung war, denn die HMG übertrug die durch die zu viel gezahlte Miete in das nächste Geschäftsjahr (Ausgabenblock 1) und holte sich zum Schluss einen kleinen Teil des Fehlbetrages von allen Mietpoolmitgliedern zurück (Ausgabenblock 2). Es war egal, ob man als Mietpoolmitglied für eine Wohnung 7,10 DM/qm (3,63 €/qm) bekam, oder 7,80 DM/qm (3,99 €/qm) denn letztendlich wurde man durch die Aufnahme von Krediten und durch das Zurückzahlen eines geringeren Anteils in Sicherheit gewogen! Letztendlich könnte man sagen, dass dem Mietpool 5,00 - 5,50 DM (2,56 - 2,81 €) pro qm nach Abzug aller Kosten zur Ausschüttung zur Verfügung stand. Alles, was darüber hinaus ausgeschüttet wurde, bewirkte, dass der Mietpool sich zulasten aller Mietpoolmitglieder überschuldete. Es passte zudem nicht in das Konzept des HMG Mietpools, dass die Mietpoolteilnehmer zusätzlich zum Ausgabenblock 2 den Fehlbetrag aus Ausgabenblock 1 hätten mit Ausgleichen müssen. Dann hätte man nach dem oben genannten Beispiel statt 276,15 DM (141,19 €) (nur Ausgabenblock 2) 1.542,85 DM (788,85 €) (Ausgabenblock 1 und 2) in 1992 zurückzahlen müssen. Dabei ist das Abrechnungsjahr 1993 in diesem Beispiel noch nicht berücksichtigt. Bei Berücksichtigung hätten sich die oben genannten Summen knapp verdoppelt! Bei solch einer hohen Rückzahlungsforderung wären Proteste bei den Mietpoolmitgliedern vorprogrammiert gewesen. Dies wollte man durch diesen Buchungstrick möglichst lange vermeiden, denn der Mietpool sollte die wahren Probleme mit den Fehlbeträgen möglichst lange vertuschen, um diese späteren Fehlbeträge durch Mieterhöhungen ausgleichen zu können! Die Abrechnungen von 1991, 1992 und 1993 belegen, dass die HMG durch das Übertragen des Fehlbetrages in das jeweils nächste Geschäftsjahr das Mietpoolkonto stark strapazierte:
Diese Zahlen zeigen, dass es in 1994 Probleme mit den überhöhten Mietpoolausschüttungen gab. Die Probleme wurden auch in folgenden Punkten sichtbar: a) Die Sonderumlage "Flachdächer", die gefälligst vom jedem Eigentümer selbst bezahlt werden sollte, obwohl diese Zahlung nach der Mietpoolvereinbarung vom Mietpool hätten getragen werden müssen, sowie b) Die Mietpoolabrechnungen vom Jahr 1992 und 1993 Die hohen Fehlbeträge, die in das nächste Geschäftsjahr übertragen wurden und der Erhalt von Unterstützung des Vertriebs (Heinen & Biege) um die Schulden zu minimieren. 7. Das Mietpool Darlehen der Badenia Bausparkasse Im Februar 1995 erhielten alle Mitglieder des Mietpools ein Schreiben von der HMG mit einer beigefügten Vollmacht, welches zurückgesendet werden sollte. Es ist gerade zu zynisch, dass die Rede von einer "Zinsverbesserung" ist:
Die Mietpoolverwaltung verbuchte in der Vergangenheit bewusst den jährlichen Fehlbetrag in das nächste Wirtschaftsjahr. Rückblickend ist es kein Wunder, dass die HMG jahrelang das Mietpoolkonto drastisch überzogen hat, denn sie zahlte zu viel aus und gab u.a. die gestiegenen Nebenkosten nicht an die Mieter weiter.
Kein Wort davon, wie hoch die tatsächliche Zinsbelastung war, bzw. wie hoch die bisherigen tatsächlichen Schulden sind. Wenn hier von Zinsbelastungen von deutlich über 10% gesprochen wird, dann zeigt dies, dass die HMG das bei der Sparkasse Gütersloh geführte Mietpoolkonto (was ggf. ein Girokonto war) "erheblich" überzogen hatte. (In den Abrechnungen von 1992 und 1993 stand jeweils etwas von über 100.000,00 DM (51.129,19 €) drin, welche in das nächste Wirtschaftsjahr übertragen wurde.) Man muss daher vermuten, dass es Probleme mit den Schulden bei der Sparkasse Gütersloh gab, weshalb die dortigen Schulden (vermutlich wegen fehlender Sicherheiten) sehr schnell zu einem anderen Finanzinstitut umgeschuldet werden mussten. Was im Nachhinein noch merkwürdig ist, warum ausgerechnet eine Bausparkasse (hier die Badenia Bausparkasse AG) die durch das Vorgehen der HMG gemachten Mietpoolschulden ausglich. Denn normalerweise kann man Schulden auf einem Girokonto (durch Ausschöpfen des Dispolimits) nicht auf einem Bausparvertrag umschulden. Aber warum war dies hier möglich? Unklar ist auch, warum die Badenia in dieser Situation dem Mietpool überhaupt langfristige Darlehen gewährte und zuließ, dass die HMG die völlig überhöhten Mietpoolausschüttungen auch nach der Darlehensgewährung im März/April 1995 aufrecht erhielt. Die Reduzierung der Ausschüttungen (der Versuch gegenzusteuern) erfolgte erst Jahre später. Zu diesem Schreiben der HMG vom Februar 1995 erhielt man auch eine Vollmacht zur Unterzeichnung:
Hat uns da nicht die "Heinen & Biege" vor einigen Jahren eine Wohnung verkauft und gleichzeitig uns ein Darlehen von der Badenia Bausparkasse ähnlichen Typs vermittelt?
Heute weiß ich, dass der Mietpool-Melle Ende 1994 etwa 175 Mitglieder gehabt haben muss. Das bedeutet, falls 175 Mietpool Mitglieder dieser Vollmacht zugestimmt haben, könnte man Folgendes rechnen: 175 x 5.000,00 DM (2.556,46 €) gleich = bis zu 875.000,00 DM (447.380,40 €) welches die HMG im Namen der Mietpoolmitglieder von der Badenia Bausparkasse hätte aufnehmen können! Rückwirkend fragte man sich da:
Ob alle Mietpoolmitglieder dieser Vollmacht unterschrieben haben, ist mir nicht bekannt. Allerdings werden die Mietpoolmitglieder, die nicht zugestimmt haben wahrscheinlich bedingt durch das Abrechnungssystem des Mietpools mit an die Darlehenskosten beteiligt. (Was würde die Badenia Bausparkasse dazu sagen?) Bei der Mietpoolabrechnung 1995 wurden alle Ein- und Ausgaben miteinander verrechnet (nicht wie in den Abrechnungen von 1992 und 1993). Wie der Mietpool abgerechnet wurde, konnte man jetzt nach folgender Formel definieren:
Nach der Umschuldung des Mietpools zur Badenia Bausparkasse, veränderte sich der Zahlungsablauf der HMG (siehe dicker blauer Pfeil): |
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Machen
wir weiter mit der Geschichte der Heinen & Biege Mietpoolverwalterin
HMG: Ein paar Wochen nach dem obigen Schreiben vom Februar 1995 tauchte plötzlich ein Mitarbeiter von der HMG auf, der es sehr eilig hatte. Er wollte meine unterschriebene Vollmacht haben. Dieser Mitarbeiter behauptete, wenn man dieses Schreiben unterzeichnet, werden die Schulden und zwangsläufig auch die Nachzahlungen sinken ... ein Trugschluss, wie sich später rausstellen sollte! Was war dies jetzt bloß für ein Darlehen, welches jetzt die HMG im Namen des Mietpool-Melle aufgenommen hatte? Ende 1999 stritt ich mich mit dem Mietpool HMG wegen der Kündigung und einer Nachzahlung. Während dieses Streits schickte mir die HMG einige Abrechnungen, aber auch die kompletten Darlehensverträge des Mietpool-Melle von der Badenia Bausparkasse! Datiert auf den 23.03.1995, 24.03.1995 und 26.03.1995!!! Hier ein Auszug aus einem der drei Verträge: |
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Die
Konditionen der drei Verträge sahen so aus: |
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Falls
euch die Details dieser Verträge interessieren, hier die oben genannten
Verträge in kompletter Form:
Bei diesen Darlehensverträgen für die Mietpoolmitglieder des Mietpool-Melle sind Sicherheiten genannt, die von anderen Bausparkassen für solche Darlehen als merkwürdig bezeichnet wurden.
Die HMG führte in zahlreichen anderen Objekten eine ähnliche Umschuldung der Mietpoolkonten durch. Dabei wurden 26 Vorausdarlehensverträge bei der Badenia abgeschlossen mit einem Kreditvolumen von 4,5 Mio. DM (2,3 Mio. €). Ferner liest man im Bericht über die Sonderprüfung der Badenia auf Seiten 66, 67 und 68:
Beim Überfliegen dieser Verträge, kommen also zwangsläufig Fragen auf:
8. Umfrage zur Badenia Mietpoolfinanzierung Den ersten Brief "Finanzierungsfrage" verschickte ich im Zeitraum vom 24/06/2003 bis 18/07/2003 an alle 28 Deutschen Bausparkassen (11 öffentliche und 17 private Bausparkassen inklusive der Deutschen Bausparkasse Badenia): Bedingt durch einen Fehler im ersten Brief, schickte ich am 04.08.2003 erneut einen korrigierten Brief an 22 der 28 deutschen Bausparkassen. 6 Bausparkassen mussten nicht mehr angeschrieben werden da diese sich bereits sehr deutlich äußerten. Der Brief an die Bausparkassen sah so aus:
Bei den beiden Anfragen antworteten insgesamt 22 von 28 deutschen Bausparkassen. Von den 22 Bausparkassen beantworteten bisher 15 Bausparkassen auch die 2te Anfrage. Hier Lesen Sie alle Antworten der Bausparkassen:
Insgesamt sehen die Reaktionen so aus:
Inzwischen hat die Badenia Bausparkasse in ihrem Geschäftsbericht von 2002 offen erläutert, dass sie Mietpools (wie in meinem Brief bzw. wie auf dieser Seite beschrieben) finanziert hatte. Andere Bausparkassen taten dies, wie der obige Schriftwechsel zeigt, nicht. Die Kommentare der anderen Bausparkassen sprechen Bände! 9. Wie ging es ab 1995 mit der HMG weiter? Trotz der im Jahr 1995 vorgenommenen Umschuldung des Mietpoolkontos auf die drei Vorausdarlehen der Badenia Bausparkasse, schöpfte die HMG weiter aus dem Vollen und machte munter weiter mit den Schulden. Obwohl die HMG jetzt die Schulden bei der Sparkasse Gütersloh durch das Badenia Darlehen ablöste, hatte sie jetzt ein neues Bankkonto bei der Commerzbank Dortmund. Das Konto wurde dort ebenfalls kräftig überzogen. Die HMG zahlte die seit 1991 festgelegte Mietpoolausschüttung unverändert weiter, obwohl inzwischen in Melle Wohnungen leer standen und die Kosten stiegen. Dies bedeutete das die HMG nach wie vor mehr ausgab, als sie einnehmen konnte. Ab 1996 veränderte die HMG die Mietpoolabrechnung. Dadurch wurde sie noch undurchschaubarer. Um die neuen zusätzlichen Schulden zu begrenzen, versuchte die HMG diesem Negativtrend gegenzusteuern. Als Konsequenz beschloss die HMG in 1998, ihre Abrechnungspraxis zwischen den Wohneigentümern und der Badenia Bausparkasse umzustellen.
Zitat von Seite 1:
Die HMG erkannte jetzt nach über 7 Jährigen Bestehen des Mietpool-Melle, dass Sie mit dem Schuldenmachen nicht mehr so weiter machen konnte wie bisher. Denn es wurde nach wie vor mehr Miete ausgeschüttet als eingenommen wurde, was zu einer weiteren Erhöhung der Schulden führte. Als Konsequenz wurde die Mietpoolausschüttung, die bisher an die Eigentümer vorbei direkt an die Badenia Bausparkasse überwiesen wurde, direkt auf das Konto der Eigentümer gezahlt, allerdings in drastisch reduzierter Höhe (in meinem Fall um 45% gekürzt, nämlich von 372,47 DM auf 205,48 DM!). Dafür buchte die Badenia jetzt die volle Darlehensrate von den Konten der Wohnungseigentümer ab. Die Umstellung des Zahlungsflusses hatte noch einen zweiten Grund, der mir erst vor kurzem bekannt wurde. Zitat aus dem Badenia Sonderprüfungsbericht von Deloitte & Touche, Seite 43:
Zusätzlich wurden die Mitglieder des Meller Mietpools mit dieser Umstellung noch mit einer gewaltigen Nachzahlung belastet! Der Zahlungsfluss sollte jetzt nach der Umstellung so aussehen (siehe dicker blauer Pfeil): |
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Da
sich nach der finanziellen Umstellung in 1998 die Lage nicht verbesserte,
lud die HMG alle Mietpoolteilnehmer Mitte 1999 zur ersten Mietpoolversammlung
ein. Diese beschloss, dass die Mietauszahlungen nochmals gekürzt
werden (der HMG stand inzwischen das Wasser bis zum Hals, die Insolvenz
drohte (siehe dazu die Seiten Vertrieb
Heinen & Biege (Insolvent))).
Bis Ende 1999 hatte die HMG zusätzlich zum Badenia Darlehen das neue Mietpoolkonto bei der Commerzbank Dortmund um 222.262,30 DM (113.640,91 €) überzogen. Alles zusammen genommen hatte der HMG Mietpool-Melle Ende 1999 einen Schuldenberg von:
Die ursprünglich geplanten regelmäßigen Mieterhöhungen, welcher wichtiger Bestandteil dieses Systems waren, fanden nicht statt. Folglich gab es nicht die benötigten Mieteinahmen, um dieses System aufrecht zu erhalten. Die eingeleiteten Gegenmaßnahmen, die unter anderem aus der Anpassung der Mietpoolausschüttung an die finanzielle Situation des Mietpools bestand, griffen zu spät, um dieses betrügerische System noch zu retten. Wie hoch die Mietpoolkredite aller Mietpoole nach der Insolvenz der HMG in November 2000 waren, ist heute nicht bekannt. Im Mietpool-Melle sollten sich allerdings die Verbindlichkeiten schätzungsweise auf über 800.000,00 DM (409.033,50 €) belaufen haben. Die Verschleierung dieser Betrügereien hatte nun Konsequenzen! Der HMG Mietpool befand sich seit seinem Entstehen (1990/1991) in einem Teufelskreis, aus dem es kein Entrinnen gab. Erst nach der Insolvenz der HMG flog die Arbeitsweise des Mietpools nach und nach auf und wurde bekannt. Außerdem stellte sich auch heraus, dass zum Zeitpunkt des Zwangsbeitritts in den Mietpool durch diesen sich schon erhebliche Schulden angehäuft waren, ohne Wissen der Betroffenen. Es ist im Nachhinein erstaunlich, dass dieses betrügerische System sich über 10 Jahre halten konnte, zulasten der Käufer der Steuersparimmobilie. Über die Risiken dieser Verwaltung wurde man von keiner der Beteiligten (Verkäufer, Banken/Bausparkasse) aufgeklärt. Stattdessen wurden nur die positiven Aspekte der Mietpoolverwaltung (rund um sorglos Paket) in den schönsten Worten verbreitet. a. Übergang der Mietpoolverwaltung von der HMG auf die VOW Braunschweig Ca. Anfang 1999 beauftragte die HMG der VOW Braunschweig mit der Vermietung des Sondereigentums in Melle. Ab diesem Zeitpunkt machte die HMG nur noch das Controlling für den Mietpool-Melle. Die VOW richtete ein Mieterbüro in der Von-Bar-Str. 10 Erdgeschoss links ein (unter meiner ehm. Eigentumswohnung) und kümmerte sich von dort aus um die weitere Vermietung. Mehrmals in der Woche war die Frau Nxxxxxx vor Ort und war auch Ansprechpartner für Mieteranliegen im vermieteten Sondereigentum. Nach der Insolvenz der "Heinen und Biege GmbH" bzw. der HMG Mitte 2000, übernahm die VOW Braunschweig die komplette Sondereigentums- (oder Mietpool-) Verwaltung in Melle. Die weitere Entwicklung des Sondereigentums ist nicht bekannt, da ich ende 1999 dem Mietpool kündigte und in 2000 die Wohnung verkaufte. Im Internet wird dennoch die Stellung der VOW Braunschweig in Diskussionsforen kontrovers diskutiert. |
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