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Schreiben an Deutsche
Bausparkassen: Finanzierungsfrage
 
               

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                                                                      Bochum: 04.08.2003



Finanzierungsfrage (korrigierte Fassung).


Sehr geehrte Damen und Herren,


der erste Brief welches ich am 16.7.2003 zu Ihnen sendete, enthielt in der Fragestellung einen gravierenden Fehler bei der Nennung der Darlehenssicherheiten (Ergänzungen/Korrekturen der ursprünglichen Frage sind Fett markiert).
Deshalb schicke ich Ihnen diesen Brief erneut mit der korrigierten Frage, zusammen mit einer Kopie eines der drei erwähnten Darlehensverträge, worauf sich diese Finanzierungsfrage bezieht (Siehe Anlage).


Das unten genannte Finanzierungsbeispiel wurde in Deutschland von einer Deutschen Privat Bausparkasse mehrfach Mitte der 90iger Jahre durchgeführt.


Beispiel:

        Eine Sondereigentümerverwaltung (Mietpoolverwaltung oder Mieteinnahme-Gemeinschaft)
        hat ca. 190 Mitglieder. Diese vermietet und verwaltet im Auftrag der Mitglieder das
        Sondereigentum.
        Alle Mieteinnahmen werden von der Sondereigentümerverwaltung von den Mietern
        eingezogen und auf ein Poolkonto gesammelt. Von diesem Geld werden alle Kosten wie
        Reparaturen, Verwaltungsgebühren, WEG Kosten, etc. abgezogen.
        An den Mietpoolmitgliedern wird eine beim Kauf festgelegte garantierte Miete
        ausgeschüttet, welche höher ist als die vom Mieter tatsächlich eingenommenen Miete.
        Bedingt dadurch, das der Sondereigentümerverwalter innerhalb eines Zeitraums
        von 4 Jahren mehr ausschüttet als das er einnimmt und dadurch regelmäßig mit einer
        Unterdeckung abschließt, wird das Mietpoolkonto (ein Girokonto) vom
        Sondereigentümerverwalter um ca. 260.000,00 Euro überzogen.


        Um günstigere Zinskonditionen zu erhalten, führt der Sondereigentümerverwalter mittels
        einer Vollmacht von ca. 170 Mietpool Mitgliedern eine Umschuldung zu einer Bau-
        Sparkasse auf 3 Vorausdarlehen mit einem Gesamtwert von ca. 315.000,00 Euro durch.
        Während der Vorfinanzierungszeit werden die 3 Vorausdarlehen nicht getilgt.
        Die Tilgung des Vorausdarlehens erfolgt durch die 3 zugrundeliegenden Bausparverträge
        bei dessen Zuteilung.
        Als Darlehenssicherheiten wurden genannt:
        - Guthaben aus vorfinanzierten Bausparverträgen
        - Abtretung von 3 Guthaben zu einem Gesamtwert von ca. 63000 €
          (entspräche einer 80% Finanzierung) und

        - Abtretung von „Lohn und Gehaltsabtretung gemäss gesonderter Erklärung“
        Bei den einzelnen Mitgliedern des Mietpools wurde zwecks Sicherung der Forderungen
        keine Eintragungen ins Grundbuch vorgenommen.


        Als Anlage füge ich Ihnen eine Kopie von einem der drei Darlehensverträge.
        Namen wurden unkenntlich gemacht.


Frage: War(ist) solch eine (um)Finanzierung nach dem oben erläuterten Beispiel bei ihrer Bausparkasse durchführbar?

Seien sie versichert, das ich nicht beabsichtige solch eine Finanzierung bei eines der in Deutschland operierenden Bausparkassen durchzuführen.


Mit freundlichen Grüßen



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