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Bochum: 04.08.2003
Finanzierungsfrage (korrigierte Fassung).
Sehr geehrte Damen und Herren,
der erste Brief welches ich am 16.7.2003 zu Ihnen sendete, enthielt
in der Fragestellung einen gravierenden Fehler bei der Nennung der
Darlehenssicherheiten (Ergänzungen/Korrekturen der ursprünglichen
Frage sind Fett markiert).
Deshalb schicke ich Ihnen diesen Brief erneut mit der korrigierten
Frage, zusammen mit einer Kopie eines der drei erwähnten Darlehensverträge,
worauf sich diese Finanzierungsfrage bezieht (Siehe Anlage).
Das unten genannte Finanzierungsbeispiel wurde in Deutschland von
einer Deutschen Privat Bausparkasse mehrfach Mitte der 90iger Jahre
durchgeführt.
Beispiel:
Eine Sondereigentümerverwaltung
(Mietpoolverwaltung oder Mieteinnahme-Gemeinschaft)
hat ca. 190 Mitglieder.
Diese vermietet und verwaltet im Auftrag der Mitglieder das
Sondereigentum.
Alle Mieteinnahmen
werden von der Sondereigentümerverwaltung von den Mietern
eingezogen und auf
ein Poolkonto gesammelt. Von diesem Geld werden alle Kosten wie
Reparaturen, Verwaltungsgebühren,
WEG Kosten, etc. abgezogen.
An den Mietpoolmitgliedern
wird eine beim Kauf festgelegte garantierte Miete
ausgeschüttet,
welche höher ist als die vom Mieter tatsächlich eingenommenen
Miete.
Bedingt dadurch, das
der Sondereigentümerverwalter innerhalb eines Zeitraums
von 4 Jahren mehr
ausschüttet als das er einnimmt und dadurch regelmäßig
mit einer
Unterdeckung abschließt,
wird das Mietpoolkonto (ein Girokonto) vom
Sondereigentümerverwalter
um ca. 260.000,00 Euro überzogen.
Um günstigere
Zinskonditionen zu erhalten, führt der Sondereigentümerverwalter
mittels
einer Vollmacht von
ca. 170 Mietpool Mitgliedern eine Umschuldung zu einer Bau-
Sparkasse auf 3 Vorausdarlehen
mit einem Gesamtwert von ca. 315.000,00 Euro durch.
Während der Vorfinanzierungszeit
werden die 3 Vorausdarlehen nicht getilgt.
Die Tilgung des Vorausdarlehens
erfolgt durch die 3 zugrundeliegenden Bausparverträge
bei dessen Zuteilung.
Als Darlehenssicherheiten
wurden genannt:
- Guthaben
aus vorfinanzierten Bausparverträgen
- Abtretung von 3
Guthaben zu einem Gesamtwert von ca. 63000 €
(entspräche
einer 80% Finanzierung) und
- Abtretung von „Lohn
und Gehaltsabtretung gemäss gesonderter Erklärung“
Bei den einzelnen
Mitgliedern des Mietpools wurde zwecks Sicherung der Forderungen
keine Eintragungen
ins Grundbuch vorgenommen.
Als Anlage füge
ich Ihnen eine Kopie von einem der drei Darlehensverträge.
Namen wurden unkenntlich gemacht.
Frage: War(ist) solch eine (um)Finanzierung nach dem oben erläuterten
Beispiel bei ihrer Bausparkasse durchführbar?
Seien sie versichert, das ich nicht beabsichtige solch eine Finanzierung
bei eines der in Deutschland operierenden Bausparkassen durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
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