Bsk 1,
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Antwort 1: |
wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Bewertung von Finanzierungen
dritter Institute vornehmen.
Allgemein lässt sich sagen, dass eine Finanzierung durch eine
Bausparkasse grundsätzlich dann möglich ist, wenn es sich
um eine Wohnungswirtschaftliche Maßnahme handelt und eine Prüfung
der Sicherheit und der Bonität des Darlehensnehmers zu einem
positiven Ergebnis führt. Eine solche Beleihungsprüfung
ist nur im konkreten Einzelfall möglich. |
Bsk 1, |
Antwort 2: |
Nicht
noch mal angeschrieben |
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Bsk 2, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 2, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 3, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 3, |
Antwort 2: |
Anruf
von Herr Xxxxx |
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Bsk 4, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 4, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 5, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 5, |
Antwort 2: |
Betreffende
Bausparkasse wollte keine schriftliche Aussage treffen, teilte allerdings
telefonisch mit:
"An solche Finanzierungen beteiligen wir uns nicht".
Sehr fraglich wäre nach Meinung dieser Bausparkasse die Bonität
und Sicherstellung nach dem Finanzierungsbeispiel, da Sicherheiten
von jeder einzelnen Person hinterlegt werden müssten. Dies bei
der hohen Anzahl der Mitglieder zu bewerkstelligen wäre unmöglich
(auch bei z.B. 6 Parteien ist dies fast nicht machbar). |
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Bsk 6, |
Antwort 1: |
die
von Ihnen beschriebene Finanzierungsmöglichkeit mit der genannten
Besicherung durch eine Bausparkasse ist uns nicht bekannt.
Eine Finanzierung in dieser Art nehmen wir nicht vor, da dies unserer
Ansicht nach keine wohnwirtschaftliche Maßnahme nach dem Bausparkassengesetz
darstellt. |
Bsk 6, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 7, |
Antwort 1: |
Eine
von Ihnen beschriebene Finanzierung ist in unserem Hause nicht durchführbar.
Eine Finanzierung in unserem Hause ist nur für selbstgenutztes
Eigentum möglich. |
Bsk 7, |
Antwort 2: |
Nicht
noch mal angeschrieben |
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Bsk 8, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 8, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 9, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 9, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 10, |
Antwort 1: |
wir
bedauern, allgemeine Auskünfte der angefragten Art aus grundsätzlichen
Erwägungen heraus, nicht machen zu können. |
Bsk 10, |
Antwort 2: |
Nicht
noch mal angeschrieben |
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Bsk 11,
(Badenia) |
Antwort 1: |
vielen
Dank für ihr Schreiben.
Beigefügt erhalten Sie unseren Vordruck "Ablauf einer Bausparfinanzierung
...". Aus diesem können Sie die wesentlichen Eigenschaften
eines Vorausdarlehens entnehmen.
Wir Sie selbst erklären, haben Sie kein ernsthaftes Interesse
an der Aufnahme eines Darlehens. Wir bitten Sie daher um Ihre Verständnis,
dass wir nicht näher auf Ihre Ausführungen eingehen werden. |
Bsk 11, |
Antwort 2: |
Nicht
noch mal angeschrieben |
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Bsk 12, |
Antwort 1: |
mit
Ihrem Schreiben vom 16.07. d. J. stellen Sie und die Frage nach der
Machbarkeit eines von Ihnen abstrakt geschilderten Finanzierungsmodells
mit dem Hinweis, dass eine Finanzierung nicht beabsichtigt ist.
Da Sie uns die Zielsetzung und die näheren Hintergründe
Ihrer Anfrage nicht mitteilen, bitten wir Sie um Verständnis,
dass wir daher keine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage abgeben möchten. |
Bsk 12, |
Antwort 2: |
Nicht
noch mal angeschrieben |
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Bsk 13, |
Antwort 1: |
Ihren
Brief erhalten Sie anbei zurück. Solche Vorgänge sind hier
nicht bekannt. |
Bsk 13, |
Antwort 2: |
Nicht
noch mal angeschrieben |
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Bsk 14, |
Antwort 1: |
Für die Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xx können wir feststellen, dass
wir der von Ihnen skizzierten Finanzierung nicht näher treten
würden. |
Bsk 14, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 15, |
Antwort 1: |
das
von Ihnen in Ihrer Finanzierungsanfrage angesprochene Darlehensgeschäft
würde nicht unseren Grundsätzen entsprechen, die wir regelmäßig
für unsere Darlehensvergaben anwenden. Es ist uns auch nicht
bekannt, dass mit unserem Haus entsprechende Geschäfte getätigt
wurden.
Bei etwa 200.000 Darlehensbeantragungen die die Xxxxxxxxxxxxx jährlich
bearbeiten, kann sicherlich nicht jeder Darlehensfall im Nachhinein
nachvollzogen werden, dennoch sind wir davon überzeugt, dass
von Ihnen dargestellte Geschäft nicht durchgeführt zu haben.
Eigentümergemeinschaften finanzieren wir regelmäßig
in Form von sogenannten Reparaturrücklagebausparverträgen,
die dann zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftlichen
Eigentums (als werterhaltenden oder wertverbessernden Maßnahmen)
eingesetzt werden; andere Verwendungsformen sind hier grundsätzlich
nicht vorgesehen. |
Bsk 15, |
Antwort 2: |
selbst
unter der Berücksichtigung der veränderten Darlehenssicherung
durch Ersatzsicherheiten in Form von Guthabenabtretungen hätte
die von Ihnen geschilderte Finanzierungsform nicht dem von uns praktizierten
Verwendungsrahmen von Bausparmitteln entsprochen. Insoweit verändert
sich unsere Stellungnahme vom 24.7.03 nicht. |
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Bsk 16, |
Antwort 1: |
zu
Ihrer grundsätzlichen Frage, ob wir uns an der von Ihnen beispielhaft
aufgezeigten Finanzierung beteiligen würden, teilen wir Ihnen
mit, dass dies nicht der Fall ist. Auch in der Vergangenheit haben
wir solche Finanzierungen nicht vorgenommen. |
Bsk 16, |
Antwort 2: |
auch
unter den von Ihnen genannten zusätzlichen Bedingungen würden
wir uns an der von Ihnen aufgezeigten Finanzierung nicht beteiligen.
Unsere Aussage vom 23.7.2003 gilt daher unverändert. |
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Bsk 17, |
Antwort 1: |
Bezeug nehmend auf Ihr Schreiben vom 16.7.2003 teilen wir Ihnen mit,
dass wir das von Ihnen erläuterte Beispiel noch nicht praktiziert
haben. |
Bsk 17, |
Antwort 2: |
Bezug
nehmen auf Ihr Schreiben vom 28.7.2003 teilen wir Ihnen mit, das eine
Finanzierung nach Ihrem Beispiel bei uns nicht durchführbar ist.
Ihre korrigierte Fassung würde unseren bisherigen Standpunkt
nicht ändern. |
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Bsk 18, |
Antwort 1: |
An
einer Finanzierung gemäß dem von Ihnen erläuterten
Beispiel können wir uns nicht beteiligen. |
Bsk 18, |
Antwort 2: |
die
korrigierte Fassung Ihrer Finanzierungsanfrage vom 4.8.2003 liegt
uns vor.
Nach eingehender Prüfung des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes
bestätigen wir unser Antwortschreiben vom 31.7.2003.
Eine Finanzierung gemäß dem von Ihnen erläuterten
Beispiel wird durch unser Haus nicht begleitet. |
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Bsk 19, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 19, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 20, |
Antwort 1: |
Keine
Antwort |
Bsk 20, |
Antwort 2: |
Keine
Antwort |
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Bsk 21, |
Antwort 1: |
wir
beziehen uns auf Ihrer Finanzierungsanfrage vom 18.7.2003 und teilen
Ihnen mit, das wir Finanzierungen - gemäß dem von Ihnen
genannten Beispiel - nicht durchführen. |
Bsk 21, |
Antwort 2: |
in
Beantwortung Ihres Schreibens vom 4.8.2003 teilen wie Ihnen mit, das
gemäß Bausparkassengesetz für unsere Darlehen nur folgende
Sicherheiten zulässig sind:
- Eintragung einer vollstreckbaren Buchgrundschuld
- selbstschuldnerische Bürgschaften eines Kreditinstitutes
- Verpfändung von Guthaben in Höhe des Kreditbetrages. |
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Bsk 22, |
Antwort 1: |
Finanzierungsmodelle der geschilderten Art sind uns nicht bekannt.
Wenn wir uns an eine Finanzierung beteiligen, erfolgt dies im Rahmen
der Kreditrichtlinien unseres Hauses auf der Grundlage der bausparkassenrechtlichen
Bestimmungen.
Da es sich gemäß Ihren Angaben um ein Angebot einer privaten
Bausparkasse handeln soll, empfehlen wie Ihnen, Ihre Anfrage ggf.
an den Verband der Privaten Bausparkassen e.V. zu richten. |
Bsk 22, |
Antwort 2: |
Sie
hatten uns in Ihrem Schreiben vom 18.7.03 ein Finanzierungsmodell
geschildert, bei dem es sich angabegemäß um ein Angebot
einer privaten Bausparkasse handelt. Folglich haben wir Sie an den
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. verwiesen. Wir bitten um Ihr
Verständnis.
Sofern Sie einen konkreten Finanzierungsbedarf haben, empfehlen wir
Ihnen, sich wegen des bei den Landes-Bausparkassen praktizierten Regionalprinzips
direkt an Ihre gebietszuständige Landes-Bausparkasse zu wenden. |
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Bsk 23, |
Antwort 1: |
Das
von Ihnen dargestellte Modell ist uns unbekannt. Eine entsprechende
Finanzierung wurde bzw. wird von uns nicht durchgeführt. Im übrigen
werden im Rahmen des Bausparkassengesetzes Bausparkredite in der Regel
durch die Eintragung von Grundpfandrechten sichergestellt. |
Bsk 23, |
Antwort 2: |
auch
bei der von Ihnen genannten anderen Sicherstellung (Abtretung von
Guthaben) der Bausparkassenkreditmittel würden wir uns an dem
von Ihnen beschriebenen Finanzierungsmodell nicht beteiligen. |
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Bsk 24, |
Antwort 1: |
ein
Finanzierungsmodell dieser Art und Prägung ist uns nicht bekannt.
Dieses Finanzierungsmodell wurden von uns zu keiner Zeit praktiziert
und wir beabsichtigen auch nicht, es irgendwann anzuwenden. |
Bsk 24, |
Antwort 2: |
die
Ausführungen unserer Nachricht vom 23.7.2003 gelten auch für
Ihre erneue Finanzierungsanfrage (korrigierte Fassung).
Weitere Anfragen in dieser Angelegenheit werden wir nicht mehr beantworten. |
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Bsk 25, |
Antwort 1: |
in der Vergangenheit konnten Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) auch bei der Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Bausparverträge
abschließen, besparen und die Bausparguthaben für Wohnwirtschaftliche
Verwendungszwecke (z.B. Renovierung des Gemeinschaftseigentums) einsetzen.
Als Problem stellte sich für uns allerdings immer die Darlehensgewährung
dar, da wir seit längerem keine Kreditvollmachten mehr akzeptieren
- somit also die Unterschrift jedes einzelnen Darlehensnehmers nötig
gewesen wäre - und jeder einzelne Wohnungseigentümer eine
Kreditsicherheit hätte stellen müssen - eine Lohn- und Gehaltsabtretung
als alleinige Sicherheit haben wir nie akzeptiert.
Ohne auf Ihr Beispiel näher einzugehen, wäre die von Ihnen
dargestellte Finanzierung bei uns deshalb bereits aus den oben genannten
Gründen nicht möglich gewesen. |
Bsk 25, |
Antwort 2: |
mit unserem Schreiben vom 23.7.2003 haben wir Ihnen unsere Sichtweise
zu Finanzierungen mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
dargelegt.
Den von Ihnen geschilderten Fall werden wir darüber hinaus allerdings
nicht näher kommentieren. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
Sofern Sie von dem Fall selbst betroffen sind steht Ihnen allerdings
jederzeit die Möglichkeit offen, sich an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117
Bonn, als Aufsichtsorgan der deutschen Bausparkassen, zu wenden. |
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Bsk 26, |
Antwort 1: |
eine
Finanzierung ist in der von Ihnen beschriebenen Form in unserem Hause
nicht durchführbar.
Falls im Ausnahmefall eine Finanzierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft
bewilligt werden soll, ist eine grundbuchliche Sicherstellung oder
eine andere werthaltige Ersatzsicherheit (z.B. Bankbürgschaft,
Guthabenverpfändung) erforderlich. Außerdem ist in dem
von Ihnen geschilderten Fall die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht
gegeben. |
Bsk 26, |
Antwort 2: |
auch
in der geänderten Form ist eine derartige Finanzierung in unserem
Hause nicht durchführbar. |
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Bsk 27, |
Antwort 1: |
das
von Ihnen erwähnte Finanzierungsbeispiel wurde in unserem Haus
noch nie praktiziert.
Außerdem wäre das von Ihnen erwähnte Besicherung im
Hinblick auf das Bausparkassengesetz nicht ausreichend. |
Bsk 27, |
Antwort 2: |
auf
Ihr nochmaliges Schreiben vom 28.7.03 teilen wir Ihnen mir, daß-
wie schon erwähnt- eine solche Finanzierungsanfrage noch nie
an uns gestellt wurde und wir uns somit auch noch nicht mit den Detailfragen
befaßt haben. Eine entsprechende Anfrage wäre dann als
Einzelentscheidung zu fällen.
Abschließend möchten wir noch erwähnen, daß
die von Ihnen genannte Darlehenssicherheiten "Guthaben aus vorfinanzierten
Bausparverträgen" nicht nachvollziehbar ist, da bei Vorfinanzierungsdarlehen
noch kein Bausparguthaben vorhanden ist. |
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Bsk 28, |
Antwort 1: |
die
von Ihnen beispielhaft aufgeführte Finanzierung wir seitens der
Xxxxxxxxxxx Xx grundsätzlich nicht durchgeführt. |
Bsk 28, |
Antwort 2: |
wie
können Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage nicht behilflich sein.
Bitte wenden Sie sich an die Bausparkasse, deren Beispielrechnung
Sie vorliegen haben. |
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