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Schreiben an 28 Deutsche Bausparkassen:
Antworten der Bausparkassen
(Alle Antwortschreiben liegen dem Sitebetreiber im Original vor!)
 
Bsk 1,
 Antwort 1:  wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Bewertung von Finanzierungen dritter Institute vornehmen.

Allgemein lässt sich sagen, dass eine Finanzierung durch eine Bausparkasse grundsätzlich dann möglich ist, wenn es sich um eine Wohnungswirtschaftliche Maßnahme handelt und eine Prüfung der Sicherheit und der Bonität des Darlehensnehmers zu einem positiven Ergebnis führt. Eine solche Beleihungsprüfung ist nur im konkreten Einzelfall möglich.
Bsk 1,  Antwort 2:  Nicht noch mal angeschrieben
     
Bsk 2,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 2,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 3,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 3,  Antwort 2:  Anruf von Herr Xxxxx
     
Bsk 4,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 4,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 5,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 5,  Antwort 2:  Betreffende Bausparkasse wollte keine schriftliche Aussage treffen, teilte allerdings telefonisch mit:

"An solche Finanzierungen beteiligen wir uns nicht".

Sehr fraglich wäre nach Meinung dieser Bausparkasse die Bonität und Sicherstellung nach dem Finanzierungsbeispiel, da Sicherheiten von jeder einzelnen Person hinterlegt werden müssten. Dies bei der hohen Anzahl der Mitglieder zu bewerkstelligen wäre unmöglich (auch bei z.B. 6 Parteien ist dies fast nicht machbar).
     
Bsk 6,  Antwort 1:  die von Ihnen beschriebene Finanzierungsmöglichkeit mit der genannten Besicherung durch eine Bausparkasse ist uns nicht bekannt.

Eine Finanzierung in dieser Art nehmen wir nicht vor, da dies unserer Ansicht nach keine wohnwirtschaftliche Maßnahme nach dem Bausparkassengesetz darstellt.
Bsk 6,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 7,  Antwort 1:  Eine von Ihnen beschriebene Finanzierung ist in unserem Hause nicht durchführbar. Eine Finanzierung in unserem Hause ist nur für selbstgenutztes Eigentum möglich.
Bsk 7,  Antwort 2:  Nicht noch mal angeschrieben
     
Bsk 8,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 8,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 9,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 9,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 10,  Antwort 1:  wir bedauern, allgemeine Auskünfte der angefragten Art aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, nicht machen zu können.
Bsk 10,  Antwort 2:  Nicht noch mal angeschrieben
     
Bsk 11, (Badenia)  Antwort 1:  vielen Dank für ihr Schreiben.

Beigefügt erhalten Sie unseren Vordruck "Ablauf einer Bausparfinanzierung ...". Aus diesem können Sie die wesentlichen Eigenschaften eines Vorausdarlehens entnehmen.

Wir Sie selbst erklären, haben Sie kein ernsthaftes Interesse an der Aufnahme eines Darlehens. Wir bitten Sie daher um Ihre Verständnis, dass wir nicht näher auf Ihre Ausführungen eingehen werden.
Bsk 11,  Antwort 2:  Nicht noch mal angeschrieben
     
Bsk 12,  Antwort 1:  mit Ihrem Schreiben vom 16.07. d. J. stellen Sie und die Frage nach der Machbarkeit eines von Ihnen abstrakt geschilderten Finanzierungsmodells mit dem Hinweis, dass eine Finanzierung nicht beabsichtigt ist.

Da Sie uns die Zielsetzung und die näheren Hintergründe Ihrer Anfrage nicht mitteilen, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir daher keine Stellungnahme zu Ihrer Anfrage abgeben möchten.
Bsk 12,  Antwort 2:  Nicht noch mal angeschrieben
     
Bsk 13,  Antwort 1:  Ihren Brief erhalten Sie anbei zurück. Solche Vorgänge sind hier nicht bekannt.
Bsk 13,  Antwort 2:  Nicht noch mal angeschrieben
     
Bsk 14,  Antwort 1:  Für die Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xx können wir feststellen, dass wir der von Ihnen skizzierten Finanzierung nicht näher treten würden.
Bsk 14,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 15,  Antwort 1:  das von Ihnen in Ihrer Finanzierungsanfrage angesprochene Darlehensgeschäft würde nicht unseren Grundsätzen entsprechen, die wir regelmäßig für unsere Darlehensvergaben anwenden. Es ist uns auch nicht bekannt, dass mit unserem Haus entsprechende Geschäfte getätigt wurden.

Bei etwa 200.000 Darlehensbeantragungen die die Xxxxxxxxxxxxx jährlich bearbeiten, kann sicherlich nicht jeder Darlehensfall im Nachhinein nachvollzogen werden, dennoch sind wir davon überzeugt, dass von Ihnen dargestellte Geschäft nicht durchgeführt zu haben.

Eigentümergemeinschaften finanzieren wir regelmäßig in Form von sogenannten Reparaturrücklagebausparverträgen, die dann zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftlichen Eigentums (als werterhaltenden oder wertverbessernden Maßnahmen) eingesetzt werden; andere Verwendungsformen sind hier grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bsk 15,  Antwort 2:  selbst unter der Berücksichtigung der veränderten Darlehenssicherung durch Ersatzsicherheiten in Form von Guthabenabtretungen hätte die von Ihnen geschilderte Finanzierungsform nicht dem von uns praktizierten Verwendungsrahmen von Bausparmitteln entsprochen. Insoweit verändert sich unsere Stellungnahme vom 24.7.03 nicht.
     
Bsk 16,  Antwort 1:  zu Ihrer grundsätzlichen Frage, ob wir uns an der von Ihnen beispielhaft aufgezeigten Finanzierung beteiligen würden, teilen wir Ihnen mit, dass dies nicht der Fall ist. Auch in der Vergangenheit haben wir solche Finanzierungen nicht vorgenommen.
Bsk 16,  Antwort 2:  auch unter den von Ihnen genannten zusätzlichen Bedingungen würden wir uns an der von Ihnen aufgezeigten Finanzierung nicht beteiligen. Unsere Aussage vom 23.7.2003 gilt daher unverändert.
     
Bsk 17,  Antwort 1:  Bezeug nehmend auf Ihr Schreiben vom 16.7.2003 teilen wir Ihnen mit, dass wir das von Ihnen erläuterte Beispiel noch nicht praktiziert haben.
Bsk 17,  Antwort 2:  Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom 28.7.2003 teilen wir Ihnen mit, das eine Finanzierung nach Ihrem Beispiel bei uns nicht durchführbar ist.

Ihre korrigierte Fassung würde unseren bisherigen Standpunkt nicht ändern.
     
Bsk 18,  Antwort 1:  An einer Finanzierung gemäß dem von Ihnen erläuterten Beispiel können wir uns nicht beteiligen.
Bsk 18,  Antwort 2:  die korrigierte Fassung Ihrer Finanzierungsanfrage vom 4.8.2003 liegt uns vor.

Nach eingehender Prüfung des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes bestätigen wir unser Antwortschreiben vom 31.7.2003.

Eine Finanzierung gemäß dem von Ihnen erläuterten Beispiel wird durch unser Haus nicht begleitet.
     
Bsk 19,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 19,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 20,  Antwort 1:  Keine Antwort
Bsk 20,  Antwort 2:  Keine Antwort
     
Bsk 21,  Antwort 1:  wir beziehen uns auf Ihrer Finanzierungsanfrage vom 18.7.2003 und teilen Ihnen mit, das wir Finanzierungen - gemäß dem von Ihnen genannten Beispiel - nicht durchführen.
Bsk 21,  Antwort 2:  in Beantwortung Ihres Schreibens vom 4.8.2003 teilen wie Ihnen mit, das gemäß Bausparkassengesetz für unsere Darlehen nur folgende Sicherheiten zulässig sind:

- Eintragung einer vollstreckbaren Buchgrundschuld

- selbstschuldnerische Bürgschaften eines Kreditinstitutes

- Verpfändung von Guthaben in Höhe des Kreditbetrages.
     
Bsk 22,  Antwort 1:  Finanzierungsmodelle der geschilderten Art sind uns nicht bekannt.

Wenn wir uns an eine Finanzierung beteiligen, erfolgt dies im Rahmen der Kreditrichtlinien unseres Hauses auf der Grundlage der bausparkassenrechtlichen Bestimmungen.

Da es sich gemäß Ihren Angaben um ein Angebot einer privaten Bausparkasse handeln soll, empfehlen wie Ihnen, Ihre Anfrage ggf. an den Verband der Privaten Bausparkassen e.V. zu richten.
Bsk 22,  Antwort 2:  Sie hatten uns in Ihrem Schreiben vom 18.7.03 ein Finanzierungsmodell geschildert, bei dem es sich angabegemäß um ein Angebot einer privaten Bausparkasse handelt. Folglich haben wir Sie an den Verband der Privaten Bausparkassen e.V. verwiesen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sofern Sie einen konkreten Finanzierungsbedarf haben, empfehlen wir Ihnen, sich wegen des bei den Landes-Bausparkassen praktizierten Regionalprinzips direkt an Ihre gebietszuständige Landes-Bausparkasse zu wenden.
     
Bsk 23,  Antwort 1:  Das von Ihnen dargestellte Modell ist uns unbekannt. Eine entsprechende Finanzierung wurde bzw. wird von uns nicht durchgeführt. Im übrigen werden im Rahmen des Bausparkassengesetzes Bausparkredite in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten sichergestellt.
Bsk 23,  Antwort 2:  auch bei der von Ihnen genannten anderen Sicherstellung (Abtretung von Guthaben) der Bausparkassenkreditmittel würden wir uns an dem von Ihnen beschriebenen Finanzierungsmodell nicht beteiligen.
     
Bsk 24,  Antwort 1:  ein Finanzierungsmodell dieser Art und Prägung ist uns nicht bekannt.

Dieses Finanzierungsmodell wurden von uns zu keiner Zeit praktiziert und wir beabsichtigen auch nicht, es irgendwann anzuwenden.
Bsk 24,  Antwort 2:  die Ausführungen unserer Nachricht vom 23.7.2003 gelten auch für Ihre erneue Finanzierungsanfrage (korrigierte Fassung).

Weitere Anfragen in dieser Angelegenheit werden wir nicht mehr beantworten.
     
Bsk 25,  Antwort 1:  in der Vergangenheit konnten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auch bei der Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Bausparverträge abschließen, besparen und die Bausparguthaben für Wohnwirtschaftliche Verwendungszwecke (z.B. Renovierung des Gemeinschaftseigentums) einsetzen.

Als Problem stellte sich für uns allerdings immer die Darlehensgewährung dar, da wir seit längerem keine Kreditvollmachten mehr akzeptieren - somit also die Unterschrift jedes einzelnen Darlehensnehmers nötig gewesen wäre - und jeder einzelne Wohnungseigentümer eine Kreditsicherheit hätte stellen müssen - eine Lohn- und Gehaltsabtretung als alleinige Sicherheit haben wir nie akzeptiert.

Ohne auf Ihr Beispiel näher einzugehen, wäre die von Ihnen dargestellte Finanzierung bei uns deshalb bereits aus den oben genannten Gründen nicht möglich gewesen.
Bsk 25,  Antwort 2:  mit unserem Schreiben vom 23.7.2003 haben wir Ihnen unsere Sichtweise zu Finanzierungen mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dargelegt.

Den von Ihnen geschilderten Fall werden wir darüber hinaus allerdings nicht näher kommentieren. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Sofern Sie von dem Fall selbst betroffen sind steht Ihnen allerdings jederzeit die Möglichkeit offen, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, als Aufsichtsorgan der deutschen Bausparkassen, zu wenden.
     
Bsk 26,  Antwort 1:  eine Finanzierung ist in der von Ihnen beschriebenen Form in unserem Hause nicht durchführbar.

Falls im Ausnahmefall eine Finanzierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bewilligt werden soll, ist eine grundbuchliche Sicherstellung oder eine andere werthaltige Ersatzsicherheit (z.B. Bankbürgschaft, Guthabenverpfändung) erforderlich. Außerdem ist in dem von Ihnen geschilderten Fall die wohnwirtschaftliche Verwendung nicht gegeben.
Bsk 26,  Antwort 2:  auch in der geänderten Form ist eine derartige Finanzierung in unserem Hause nicht durchführbar.
     
Bsk 27,  Antwort 1:  das von Ihnen erwähnte Finanzierungsbeispiel wurde in unserem Haus noch nie praktiziert.

Außerdem wäre das von Ihnen erwähnte Besicherung im Hinblick auf das Bausparkassengesetz nicht ausreichend.
Bsk 27,  Antwort 2:  auf Ihr nochmaliges Schreiben vom 28.7.03 teilen wir Ihnen mir, daß- wie schon erwähnt- eine solche Finanzierungsanfrage noch nie an uns gestellt wurde und wir uns somit auch noch nicht mit den Detailfragen befaßt haben. Eine entsprechende Anfrage wäre dann als Einzelentscheidung zu fällen.

Abschließend möchten wir noch erwähnen, daß die von Ihnen genannte Darlehenssicherheiten "Guthaben aus vorfinanzierten Bausparverträgen" nicht nachvollziehbar ist, da bei Vorfinanzierungsdarlehen noch kein Bausparguthaben vorhanden ist.
     
Bsk 28,  Antwort 1:  die von Ihnen beispielhaft aufgeführte Finanzierung wir seitens der Xxxxxxxxxxx Xx grundsätzlich nicht durchgeführt.
Bsk 28,  Antwort 2:  wie können Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage nicht behilflich sein. Bitte wenden Sie sich an die Bausparkasse, deren Beispielrechnung Sie vorliegen haben.
 
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