| 
        
          |  | ______ ____ * __________ * __________
 _______________________________________________________________
 Badenia Bausparkasse AG
 Badeniaplatz 1
 76114 Karlsruhe
 Bauspar Konto: 2783994-001 und 002
 Datum:
            22.10.2002
 
 Betreff:         Finanzierung
            von Wohneigentum nach dem Bausparkassengesetz.
 
 
 Sehr geehrte Damen und Herren
 
 
 bezüglich die Finanzierung von Wohneigentum,
            darf eine Bausparkasse nach den gesetzlichen
 Bestimmungen maximal 80% des Notariellen Kaufpreises Finanzieren.
 
 Dies bedeutet das die verbleibenden 20%, plus
            die Kaufnebenkosten
 (ca. 10 - 25% auf dem Notariellen Kaufpreis) der Käufer selbst
            mit Eigenkapital decken muss.
 
 Meine Fragen an Sie:
 
 a) Warum
            haben Sie meine Wohnung in 1991 zu 111% des Kaufpreises vollfinanziert
 (1360 DM abgetretenes Bausparguthaben
inklusive) und dabei unüblicherweise alle
 Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer,
Notarkosten, Finanzvermittlungsgebühr
 Courtage und Disagio vollständig
mitfinanziert ?
 
 b) Warum
            musste ich nicht wie üblich, 20% des notariellen Kaufpreises
            plus 11%
 Kaufnebenkosten mit meinem
Eigenkapital finanzieren ?
 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 ______
            ____
 
 
 |  |