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Badenia Bausparkasse AG
Badeniaplatz 1
76114 Karlsruhe
Bauspar Konto: 2783994-001 und 002
Datum:
22.10.2002
Betreff: Finanzierung
von Wohneigentum nach dem Bausparkassengesetz.
Sehr geehrte Damen und Herren
bezüglich die Finanzierung von Wohneigentum,
darf eine Bausparkasse nach den gesetzlichen
Bestimmungen maximal 80% des Notariellen Kaufpreises Finanzieren.
Dies bedeutet das die verbleibenden 20%, plus
die Kaufnebenkosten
(ca. 10 - 25% auf dem Notariellen Kaufpreis) der Käufer selbst
mit Eigenkapital decken muss.
Meine Fragen an Sie:
a) Warum
haben Sie meine Wohnung in 1991 zu 111% des Kaufpreises vollfinanziert
(1360 DM abgetretenes Bausparguthaben
inklusive) und dabei unüblicherweise alle
Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer,
Notarkosten, Finanzvermittlungsgebühr
Courtage und Disagio vollständig
mitfinanziert ?
b) Warum
musste ich nicht wie üblich, 20% des notariellen Kaufpreises
plus 11%
Kaufnebenkosten mit meinem
Eigenkapital finanzieren ?
Mit freundlichen Grüßen
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