Datum: |
Quelle: |
Presseartikel: |
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24.02.2010 |
www.financial.de |
Erfolg für Käufer von Schrottimmobilien
Erfolg für Käufer von sogenannten Schrottimmobilien:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erneut die Badenia Bausparkasse zum Schadensersatz verurteilt. Erstmals stützte das Gericht dabei seine Entscheidung auf die Aussage des früheren Badenia-Kreditvorstands Elmar Agostini, teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage mit. Dieser hat das Unternehmen nicht entlastet,
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(Az.: 17 U 562/08)
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Agostini, von 1993 bis 2001 für das Kreditwesen der Bausparkasse zuständig, hatte sich in dem Prozess vor dem OLG als Erfinder der umstrittenen Mietpools zu
erkennen gegeben, über die die Ausschüttungen an die Eigentümer abgewickelt worden waren. In einer Vielzahl von Fällen waren die zugesagten Ausschüttungen
aus den Pools erheblich geringer ausgefallen als beim Verkauf versprochen.
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26.02.2010 |
www.tagblatt.de |
Badenia verliert erneut vor Gericht
Erfolg für Käufer von so genannten Schrottimmobilien: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erneut die Badenia Bausparkasse zum Schadensersatz verurteilt. Erstmals stützte das Gericht dabei seine Entscheidung auf die Aussage des früheren Badenia-Kreditvorstands Elmar Agostini.
Karlsruhe Dieser hat das Unternehmen nicht entlastet, so dass die Klage eines Ehepaars aus Sachsen-Anhalt erfolgreich war.
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26.03.2010 |
Focus Online |
Schrottimmobilien:
Ex-Badenia-Chef muss nicht ins Gefängnis
Etliche Anleger haben seinetwegen in Schrottimmobilien investiert und alles verloren. Nun ist der einstige Badenia-Chef für seine Fehler verurteilt worden.
Das Landgericht Mannheim hat den ehemaligen Finanzvorstand der Bausparkasse Badenia, Elmar A., wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten, wie das Gericht am Freitag entschied.
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Anleger liefen Sturm
Die Badenia ist durch zahlreiche, von geprellten Anlegern angestrengte Prozesse um die Finanzierung sogenannter Schrottimmobilien in die Schlagzeilen geraten. Im vorliegenden Strafverfahren ging es um Untreue zulasten der Bausparkasse in insgesamt fünf Fällen im Zeitraum von Ende 1995 bis März 2000, jeweils in einem besonders schweren Fall.
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29.06.2010 |
Bundesgerichtshof |
Bundesgerichtshof
Mitteilung der PressestelleNr. 133/2010
"Schrottimmobilien":
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Er hat ein Berufungsurteil bestätigt, das im Zusammenhang mit einem sogenannten Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag eine arglistige Täuschung der Wohnungskäuferin über die Höhe der Vertriebsprovisionen bejaht hatte.
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29.06.2010 |
FAZ.Net |
BGH: Badenia kannte Täuschung
Der Bundesgerichtshof hat die Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Kundin verurteilt. Diese hatte auf Kredit eine vermietete Eigentumswohnung gekauft und wurde von der Vertriebsgesellschaft arglistig getäuscht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Bausparkasse Badenia zu einer Schadensersatzzahlung an eine Krankenschwester verurteilt. Sie hatte im Jahr 1996 auf Kredit eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, um Steuern zu sparen.
Der Bank war nach Ansicht der Richter damals bekannt, dass die beiden beteiligten Vertriebsgesellschaften die Kundin arglistig täuschten.
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30.06.2010 |
Haufe.Recht |
Schrottimmobilien und kein Ende:
Bausparkasse Badenia hat laut BGH Kunden arglistig getäuscht
Die frühere Immobilienkäuferin und spätere Klägerin war von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war: Arglistige Täuschung und Schadensersatzpflicht befand nun auch der BGH.
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Im Kaufvertrag hatte die Gesellschaft die Provisionen der Vermittler viel zu niedrig angeben. Die Eigentumswohnung sei durch die höhere Provision überteuert gewesen.
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Die BGH-Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Berufungsurteil: Das Landgericht Lübeck hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Oberlandesgericht Schleswig der Frau im Berufungsverfahren im März 2008 aber Recht gegeben (5 U 57/06).
(BGH, Urteil v. 29.6.2010, XI ZR 104/08).
Hintergrund: Da kommt noch mehr
Gegen die Karlsruher Bausparkasse, die in den 90er Jahren mehr als 7000 Immobilienverkäufe der Vermittlerfirma Heinen & Biege mit Krediten finanziert hatte, sind noch zahlreiche Klagen geprellter Anleger anhängig.
Da gleichlautende Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge bei den von den Beklagten finanzierten Erwerbsvorgängen vielfach verwendet worden sind, hat das Urteil über den Fall hinausgehende Bedeutung. Mit dem jetzigen Urteil hat der BGH entschieden, dass bei entsprechenden tatrichterlichen Feststellungen eine im Zusammenhang mit einem solchen Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag stehende arglistige Täuschung eines Erwerbers über die Höhe der Vertriebsprovisionen zu bejahen ist.
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30.06.2010 |
Fiananzzeug |
Urteil gegen Badenia wegen “arglistiger Täuschung”
Die Bausparkasse Badenia wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Das Urteil wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schrottimmobilien gefällt und kam durchaus überraschend. Aufgrund des Urteils muss sich die Badenia nun auf hohe Verluste einstellen, denn in vielen weiteren Verfahren muss sie nun Gelder zurückzahlen.
In Kaufverträgen hat die Bausparkasse die Vermittlerprovision viel zu niedrig ausgewiesen. Nun ist die Badenia gezwungen, den Kaufvertrag der Klägerin rückabzuwickeln. Der Badenia stehen mit diesem Urteil hohe Verluste ins Haus, weil bei dem Verfahren viele weitere Prozesse anhängig sind. Die Badenia hat von Ulrich Wiechers, Vorsitzender des Bankensenats des BGH, noch einen guten Rat mit auf den Weg bekommen. Diese solle sich möglichst schnell mit den Käufern der Immobilien vergleichen.
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