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Detaillierte
Infos zu: Zwangsversteigerungen in Melle |
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1. Erklärung
der Zwangsversteigerungen 2. Zwangsversteigerungen in Melle (seit 11/2002) 3. Protokoll einer Zwangsversteigerung 1. Erklärung der Zwangsversteigerungen Die Erklärung ist recht einfach: Viele Opfer waren mit der Zeit nicht in der Lage die Kreditraten und die weiteren Kosten der Wohnung zu tragen, weil der Vertrieb Heinen & Biege die Bonität der Kunden bei der Finanzierung bis zum Anschlag ausreizte (größere Wohnung = größere Provision). Als Folge gab es nach den geleisteten Zahlungen kaum Reserven bei den Kunden. Traf eine unerwartete Situation ein, brach bei vielen Geschädigten die Finanzierung zusammen (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, unerwartete Kürzung der Mieteinnahme (siehe Seite Mietpool HMG (Insolvent)), Kreditvertrage mit dynamischer Anpassung (z.B. Badenia Bausparkasse) bei denen die Belastung mit der Zeit drastisch stieg). Dies geschieht im Übrigen unabhängig von der jetzigen schlechten Wirtschaftslage. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit droht das Finanzinstitut mit Zwangsvollstreckung in das private Vermögen. Denn diese sicherte sich im Grundbuch der Wohnung bzw. im Darlehensvertrag ein Recht auf Vollstreckung in das komplette Vermögen, ohne das dies dem Kreditnehmer in den überwiegenden Fällen klar war. Dieses sehr pikante Detail wurde im Übrigen durch die Wohnungsvermittler Heinen & Biege vertuscht! 2. Zwangsversteigerungen in Melle Die nun folgende Liste zeigt, welche Wohnungen von November 2002 bis November 2011 beim Antsgericht Osnabrück versteigert wurden. Quellen: Siehe Seite "Tipps zur Meller Umgebung" |
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3.
Protokoll einer Zwangsversteigerung Mitte Mai 2003 bekam ich einen Tipp, dass die Nachbarwohnung meiner ehemaligen Eigentumswohnung in Melle zwangsversteigert wird. Die betreffende Nachbarwohnung ist ca. 0,7 qm kleiner als die ehemalige Eigentumswohnung und befindet sich auf der gleichen Etage bzw. im gleichen Haus. Daher war es ein muss diese Zwangsversteigerung zu besuchen:
Vor dem Beginn der Zwangsversteigerung hatte ich Gelegenheit mit dem Gläubigervertreter, einen Mitarbeiter der DBS-Eigenheimbau GmbH zu sprechen (Tochter der "Deutschen Bausparkasse Badenia"). Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass es sich bei dieser Zwangsversteigerung um einen Zweittermin handelte. Der Gläubigervertreter sagte, dass beliebig viele Termine angesetzt werden können, bis die Wohnung meistbietend versteigert wird. Er hatte schon Fälle erlebt, wo 5 Versteigerungstermine zum Verkauf nötig waren. Auf meinen Hinweis das die Wohnungen Anfang der 90iger Jahre auf betrügerischer Art und Weise durch den Vertrieb Heinen & Biege überteuert an die geschädigten Eigentümer gebracht wurden, gab es lediglich den Kommentar das die Immobilienpreise zu diesem Zeitpunkt in einem Hoch waren und ende der 90iger Jahre zum Zeitpunkt des Gutachtens in einem tief waren (wie man weiß, stimmt dies nicht!) Beim Gericht lagen folgende Dokumente zur Einsicht aus:
Auch das Grundbuch lag zur Einsicht vor. Jetzt startete die Bieterstunde, mit dem Vollstreckungsgericht, dem Gläubigervertreter und 5 Zuschauern, die nicht mitbieten wollten. Das Vollstreckungsgericht trug die wesentlichen Punkte zum Objekt vor, u.a. auch die Daten aus dem Grundbuch bzw. die Forderung des Gläubigers:
Der Gläubigervertreter hob nach dem Start der Bieterstunde hervor, dass die leer stehende Wohnung in der Zwischenzeit renoviert wurde (in ca. 03/2003). Der Zustand der Wohnung würde daher nicht der Beschreibung im Gutachten entsprechen. Küche/Bad seien renoviert, bzw. die Wände wurden neu tapeziert und angestrichen. Weitere Details wurden nicht genannt. (Es wäre ggf. schlauer gewesen ein neues Gutachten anfertigen zu lassen, da sich der Zustand der Wohnung sich seit dem Zeitpunkt des Gutachtens gravierend änderte. Das Gutachten schließlich bescheinigte vor 5 Jahren den Zustand der bewohnten Wohnung als ausreichend aus einer Skala von 1 - 6!) Eine Zuschauerin kommentierte, dass die Spakflecken wohl bei der Renovierung überpinselt wurden und es wohl besser gewesen wäre die Wohnung vor dem Verkauf nicht zu renovieren (um den Schimmel nicht zu verstecken, damit der neue Eigentümer Gegenmaßnamen einleiten kann). Auf die Frage was mit der Grundschuld im Grundbuch passiert falls die Wohnung ersteigert wird, sagte das Gericht, das die Wohnung nach Ersteigerung und Zahlung lastenfrei übertragen wird. Schließlich gab eine Bieterin ca. 10 Minuten vor Ende der Bieterstunde ein Gebot von 5.000 Euro ab (Startgebot: 2.878 Euro). Die Bietschritte konnte man als klein bezeichnen (mehrere 100 Euro, einmal sogar 1 Euro!). Die Gebote der Bieterin wurden immer wieder vom Gläubigervertreter überboten. Als die Bieterin die Preisvorstellung des Gläubigervertreters während des Bietvorgangs erfuhr, gab die Bieterin kein Gebot mehr ab. Der Gläubigervertreter, der auch die Interessen der Deutschen Bausparkasse Badenia vertrat, wollte mindestens 25.000 € oder eine 2 vor der fünfstelligen Eurozahl haben. Gebote unter dieser Zahl würde man als Gläubiger überbieten. Das Vollstreckungsgericht forderte der Bieterin und dem Gläubigervertreter auf sich draußen zu einigen, da das Bieten in diesen kleinen Schritten keinen Zweck hätte. Diese Aufforderung wurde nicht befolgt und es entfachte stattdessen eine Diskussion. Die Bieterin teilte mit, dass ihrer Einschätzung nach die Wohnung nicht mehr als 10.000 - 15.000 Euro wert sei. Es würden bereits Wohnungen auf dem freien Markt zu solch einem niedrigen Preis verkauft. Die Bieterin bat den Gläubigervertreter sie zu benachrichtigen, wenn diese es schafft, die Wohnung zu 25.000 Euro zu verkaufen ;-) Die niedrige Preisvorstellung wäre laut Bieterin mit der schlechten Lage und dem hohen Ausländeranteil im Objekt begründet. Die Bieterin lachte zudem über den Satz im Wertgutachten “die Wohnlage kann als ruhig, aber sehr einfach bezeichnet werden“. Leute würden regelmäßig draußen grillen bzw. wäre es in dieser Wohnanlage im Gegenteil oft laut. Der Gläubigervertreter war verwundert, denn zu dem Zeitpunkt wo die Anlage besichtigt wurde (nachmittags) wäre es ihrer Meinung nach nicht laut. Die Bieterin wusste wovon sie sprach, da sie selbst in dieser Anlage wohnt! Der Gläubigervertreter äußerte, dass der schlechte Zustand der Wohnungen in dieser Wohnanlage durch die schlechte Sondereigentümerverwaltung verursacht wurde bzw. wird, ohne dessen Namen zu nennen (wer der Sondereigentümerverwalter war bzw. ist kann man auf diesen Seiten nachlesen!). Am Ende der Bieterstunde gab das Gericht dem Gläubigervertreter, der DBS-Eigenheimbau GmbH den Zuschlag zu der Wohnung. Preis: 6.400 Euro. Verkehrswert der Wohnung lt. anerkannten Sachverständigen: 35.790 Euro! Das Gericht fragte den Gläubigervertreter ob dieser den Zuschlag annimmt. Dies wurde mit Ja beantwortet. Kommentar zu dieser Zwangsversteigerung: Diese Zwangsversteigerung hatte für den Geschädigten ein denkbar schlechtes Ergebnis erzielt, weil die Bieterin vor dem ersten Gebot beim Gläubiger nicht nachfragte, was dieser als Mindestforderung haben wollte. Hätte die Bieterin die Mindestforderung des Gläubigers gekannt, hätte diese wahrscheinlich kein Gebot abgegeben. Die DBS-Eigenheimbau GmbH/Badenia hätte dann sehen müssen, dass ein dritter Versteigerungstermin arrangiert wird. Auf diese Art und Weise ist die DBS-Eigenheimbau GmbH auf Kosten des jetzt Geschädigten ehemaligen Eigentümers Oxxxx Kxxx aus Berlin sehr günstig an einer neuen Wohnung gekommen, dessen Verkehrswert laut Gutachten 5,5 mal höher ist als der Zuschlagspreis bei der Zwangsversteigerung! Die DBS-Eigenheimbau GmbH kann jetzt versuchen, die renovierte Wohnung auf dem freien Markt zum mehrfachen Preis zu verkaufen und streicht dadurch zulasten des geschädigten Oxxxx Kxxx einen satten Gewinn ein! Würde die DBS-Eigenheimbau GmbH die ersteigerte Wohnung zu 25.000 € verkaufen (ihrer Preisvorstellung bei der Zwangsversteigerung), entspräche dies ein Verkaufsgewinn von ca. 400%!! Der Geschädigte hat natürlich bei dieser Zwangsversteigerung verloren, da seine Forderung beim Gläubiger (Deutsche Bausparkasse Badenia) nur um 6400 Euro vermindert wird. Wollen wir hoffen, dass dieser sich zum privaten Insolvenzverfahren angemeldet hat! |
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