Keine Navigationsleiste? www.Immoschaden.de Zur Startseite  
 
Weitere Badenia Niederlagen vor dem OLG Karlsruhe [24.09.2013 Recht], [27.11.2012 Recht]
Badenia Gewinn sinkt 2011, Risikovorsorge für faule Kredite, weitere BGH Niederlagen
[Recht]
Neue Homepage gegen Badenia [Recht]          Buch widmet Badenia Nagativ-Kapitel [Doku]
10 Jahre immoschden.de! [Neues]     Immobetrugsopfer mit Internetseite? [Anmeldung WebRing]
 
Detaillierte Infos zu:
Zwangsversteigerungen in Melle
 
1. Erklärung der Zwangsversteigerungen
2. Zwangsversteigerungen in Melle (seit 11/2002)
3. Protokoll einer Zwangsversteigerung

1. Erklärung der Zwangsversteigerungen


Die Erklärung ist recht einfach:


Viele Opfer waren mit der Zeit nicht in der Lage die Kreditraten und die weiteren Kosten der Wohnung zu tragen, weil der Vertrieb Heinen & Biege die Bonität der Kunden bei der Finanzierung bis zum Anschlag ausreizte (größere Wohnung = größere Provision).

Als Folge gab es nach den geleisteten Zahlungen kaum Reserven bei den Kunden.
Traf eine unerwartete Situation ein, brach bei vielen Geschädigten die Finanzierung zusammen (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, unerwartete Kürzung der Mieteinnahme (siehe Seite Mietpool HMG (Insolvent)), Kreditvertrage mit dynamischer Anpassung (z.B. Badenia Bausparkasse) bei denen die Belastung mit der Zeit drastisch stieg).

Dies geschieht im Übrigen unabhängig von der jetzigen schlechten Wirtschaftslage.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit droht das Finanzinstitut mit Zwangsvollstreckung in das private Vermögen. Denn diese sicherte sich im Grundbuch der Wohnung bzw. im Darlehensvertrag ein Recht auf Vollstreckung in das komplette Vermögen, ohne das dies dem Kreditnehmer in den überwiegenden Fällen klar war. Dieses sehr pikante Detail wurde im Übrigen durch die Wohnungsvermittler Heinen & Biege vertuscht!

2. Zwangsversteigerungen in Melle

Die nun folgende Liste zeigt, welche Wohnungen von November 2002 bis November 2011
beim Antsgericht Osnabrück versteigert wurden. Quellen: Siehe Seite "Tipps zur Meller Umgebung"
 
Verst.
Datum:
Verst.
Art:
Termin Straße ATP
Nr.
qm
Wert DM

Wert €
Verst.
zu €:
Gericht-
Eingang
27.07.09 Zwangsverst. 1ster Gesmolder Str. 30 eg re 02 51,63 48.896 25.000   2008
12.12.02
30.06.03
Zwangsverst. 1ster
2ter
Gesmolder Str. 32 eg li 01 51,57 85.798
85.798
43.868
43.868
  1999
04.10.04
05.09.05
03.04.06
Zwangsverst. 1ster
2ter
3ter
Gesmolder Str. 46 eg li 01 51,57 72.366
72.366
72.366
37.000
37.000
37.000
  2003
22.11.10 Zwangsverst. 1ster Helgolandstr. 6 OG re 03 58,33 52.807 27.000   2010
10.03.03 ? 2ter Carl-Bösch Str. 3 eg re 06 74,89 124.978 63.900   2001
26.10.06 Zwangsverst. 1ster Hochstr. 26 1og li 40 63,00 82.145 42.000   2006
26.08.10 Zwangsverst. 1ster Waldstr. 31 1og re 69 36,00 43.028 22.000   2009
02.07.07
11.10.07
Zwangsverst. 1ster
2ter
Waldstr. 33 2og re 57 60,41 80.189
80.189
41.000
41.000
  2006
20.01.03
19.05.03
Zwangsverst. 1ster
2ter
Waldstr. 39 2og re 51 62,77 83.025
83.025
42.450
42.450
  1999
04.04.05
05.09.05

11.09.08
15.01.09
06.07.09
Zwangsverst.
ZV Abgesagt

Zwangsverst.
1ster
2ter

1ster
2ter
3ter
Waldstr. 41 eg li 42 76,32 107.571
107.571

107.571
107.571
107.571
55.000
55.000

55.000
55.000
55.000
  2003


2007
12.09.11
Zwangsverst. 1ster
Waldstr. 41 eg re 43 51,20 62.587 32.000   2010
23.08.07
14.01.08
Zwangsverst. 1ster
2ter
Waldstr. 41 1og li 44 74,93 78.233
78.233
40.000
40.000
  2007
27.02.03 ? 1ster Rabingen Str. 2 dg 05 56,84 79.993 40.900   1999
20.04.09
24.08.09
Zwangsverst.
1ster
2ter
Von-Bar-Str. 2 1og re 54 50,31 70.410
70.410
36.000
36.000
  2008
11.08.08
20.04.09
Zwangsverst.
1ster
2ter
Von-Bar-Str. 3 eg Li 9 68,03 46.940
46.940
24.000
24.000
  2007
13.01.03
27.12.04
11.07.05
Zwangsverst.

ZV Abgesagt
1ster
2ter
3ter
Von-Bar-Str. 3 2og re 14 68,03 95.053
95.053
95.000
48.600
48.600
48.572
  1998

2004
24.03.03
01.12.03
17.01.05
10.10.05
Zwangsverst. 1ster
2ter
3ter
4ter
Von-Bar-Str. 5 3og li 23 68,03 95.053
81.601
81.601
81.601
48.600
41.722
41.722
41.722
  2002
16.12.02
28.04.03
22.01.04
Zwangsverst. 1ster
2ter
3ter
Von-Bar-Str. 11 1og li 43 61,31 83.002
83.002
83.002
43.438
43.438
43.438
  1999
02.06.03
11.12.03
Zwangsverst. 1ster
2ter
Von-Bar-Str. 6 2og li 68 61,30 68.454
68.454
35.000
35.000
  2002
10.03.03
28.08.03
Zwangsverst. 1ster
2ter
Von-Bar-Str. 10 1og re

Siehe "Protokoll einer
Zwangsversteigerung"
weiter unten!
79 51,71 70.000
70.000
35.790
35.790
-
6.400€
1998
16.12.02
10.04.03
Zwangsverst. 1ster
2ter
Von-Bar-Str. 14 1og re 91 61,24 100.000
100.000
51.130
51.130
  1999
                   
 
3. Protokoll einer Zwangsversteigerung

Mitte Mai 2003 bekam ich einen Tipp, dass die Nachbarwohnung meiner ehemaligen Eigentumswohnung in Melle zwangsversteigert wird. Die betreffende Nachbarwohnung ist ca. 0,7 qm kleiner als die ehemalige Eigentumswohnung und befindet sich auf der gleichen Etage bzw. im gleichen Haus.

Daher war es ein muss diese Zwangsversteigerung zu besuchen:

Amtsgericht: Osnabrück
Versteigerungsdatum: 23.08.2003 um 14:00 Uhr
Wiederholungstermin: JA (Zuschlag unter 50 % des Wertes möglich)
Versteigerte Objekte: Eigentumswohnung, Von-Bar-Str. 10, ATP Nr. 79, in der 1. Etage, rechts,
51 m² Wohnfläche, 2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, Keller, Baujahr 1968
Verkehrswert: 35.790 Euro (70.000 DM)

Vor dem Beginn der Zwangsversteigerung hatte ich Gelegenheit mit dem Gläubigervertreter, einen Mitarbeiter der
DBS-Eigenheimbau GmbH zu sprechen (Tochter der "Deutschen Bausparkasse Badenia").
Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, dass es sich bei dieser Zwangsversteigerung um einen Zweittermin handelte. Der Gläubigervertreter sagte, dass beliebig viele Termine angesetzt werden können, bis die Wohnung meistbietend versteigert wird. Er hatte schon Fälle erlebt, wo
5 Versteigerungstermine zum Verkauf nötig waren.

Auf meinen Hinweis das die Wohnungen Anfang der 90iger Jahre auf betrügerischer Art und Weise durch den Vertrieb Heinen & Biege überteuert an die geschädigten Eigentümer gebracht wurden, gab es lediglich den Kommentar das die Immobilienpreise zu diesem Zeitpunkt in einem Hoch waren und ende der 90iger Jahre zum Zeitpunkt des Gutachtens in einem tief waren (wie man weiß, stimmt dies nicht!)

Beim Gericht lagen folgende Dokumente zur Einsicht aus:

Wertermittlungs-Gutachten Melle Von-Bar-Str. 10 1og rechts (ATP Nr. 79) vom 5.3.1999

Verkehrswert: 70.000,00 DM (35.790,42 €)
Faktor: 14,05 Jahreskaltmieten

Gutachten:
Seite -1-, -2-, -3-, -4-, -5-, -6-, -7-, -8-, -9-, -10-, -11-, -12-, -13-, -14-, -15-, -16-, -17-

Liegenschaftskarte und Baupläne:
Seite -18-, -19-, -20-, -21-, -22-

Bilder vom Objekt:
Seite -23-, -24-

Auch das Grundbuch lag zur Einsicht vor.

Jetzt startete die Bieterstunde, mit dem Vollstreckungsgericht, dem Gläubigervertreter und 5 Zuschauern, die nicht mitbieten wollten. Das Vollstreckungsgericht trug die wesentlichen Punkte zum Objekt vor, u.a. auch die Daten aus dem Grundbuch bzw. die Forderung des Gläubigers:

Grundschuld Abt 3 Grundbuch: 46.016,27 Euro (90.000 DM), 12% vollstreckbar nach 800 ZPO,
Eintrag vom 25.2.1991
Restschuld des Eigentümers
beim Gläubiger (Badenia):  
ca. 46.000 Euro

Der Gläubigervertreter hob nach dem Start der Bieterstunde hervor, dass die leer stehende Wohnung in der Zwischenzeit renoviert wurde (in ca. 03/2003). Der Zustand der Wohnung würde daher nicht der Beschreibung im Gutachten entsprechen. Küche/Bad seien renoviert, bzw. die Wände wurden neu tapeziert und angestrichen. Weitere Details wurden nicht genannt.

(Es wäre ggf. schlauer gewesen ein neues Gutachten anfertigen zu lassen, da sich der Zustand der Wohnung sich seit dem Zeitpunkt des Gutachtens gravierend änderte. Das Gutachten schließlich bescheinigte vor 5 Jahren den Zustand der bewohnten Wohnung als ausreichend aus einer Skala von 1 - 6!)

Eine Zuschauerin kommentierte, dass die Spakflecken wohl bei der Renovierung überpinselt wurden und es wohl besser gewesen wäre die Wohnung vor dem Verkauf nicht zu renovieren (um den Schimmel nicht zu verstecken, damit der neue Eigentümer Gegenmaßnamen einleiten kann).

Auf die Frage was mit der Grundschuld im Grundbuch passiert falls die Wohnung ersteigert wird, sagte das Gericht, das die Wohnung nach Ersteigerung und Zahlung lastenfrei übertragen wird.

Schließlich gab eine Bieterin ca. 10 Minuten vor Ende der Bieterstunde ein Gebot von 5.000 Euro ab (Startgebot: 2.878 Euro). Die Bietschritte konnte man als klein bezeichnen (mehrere 100 Euro,
einmal sogar 1 Euro!).

Die Gebote der Bieterin wurden immer wieder vom Gläubigervertreter überboten.
Als die Bieterin die Preisvorstellung des Gläubigervertreters während des Bietvorgangs erfuhr, gab die Bieterin kein Gebot mehr ab.
Der Gläubigervertreter, der auch die Interessen der Deutschen Bausparkasse Badenia vertrat, wollte mindestens 25.000 € oder eine 2 vor der fünfstelligen Eurozahl haben. Gebote unter dieser Zahl würde man als Gläubiger überbieten.

Das Vollstreckungsgericht forderte der Bieterin und dem Gläubigervertreter auf sich draußen zu einigen, da das Bieten in diesen kleinen Schritten keinen Zweck hätte. Diese Aufforderung wurde nicht befolgt und es entfachte stattdessen eine Diskussion.
Die Bieterin teilte mit, dass ihrer Einschätzung nach die Wohnung nicht mehr als 10.000 - 15.000 Euro wert sei. Es würden bereits Wohnungen auf dem freien Markt zu solch einem niedrigen Preis verkauft.
Die Bieterin bat den Gläubigervertreter sie zu benachrichtigen, wenn diese es schafft, die Wohnung zu 25.000 Euro zu verkaufen ;-)

Die niedrige Preisvorstellung wäre laut Bieterin mit der schlechten Lage und dem hohen Ausländeranteil im Objekt begründet. Die Bieterin lachte zudem über den Satz im Wertgutachten “die Wohnlage kann als ruhig, aber sehr einfach bezeichnet werden“. Leute würden regelmäßig draußen grillen bzw. wäre es in dieser Wohnanlage im Gegenteil oft laut. Der Gläubigervertreter war verwundert, denn zu dem Zeitpunkt wo die Anlage besichtigt wurde (nachmittags) wäre es ihrer Meinung nach nicht laut.

Die Bieterin wusste wovon sie sprach, da sie selbst in dieser Anlage wohnt!

Der Gläubigervertreter äußerte, dass der schlechte Zustand der Wohnungen in dieser Wohnanlage durch die schlechte Sondereigentümerverwaltung verursacht wurde bzw. wird, ohne dessen Namen zu nennen (wer der Sondereigentümerverwalter war bzw. ist kann man auf diesen Seiten nachlesen!).
 
 
Am Ende der Bieterstunde gab das Gericht dem Gläubigervertreter,
der DBS-Eigenheimbau GmbH den Zuschlag zu der Wohnung.

Preis:
6.400 Euro.

Verkehrswert der Wohnung lt. anerkannten Sachverständigen: 35.790 Euro!

Das Gericht fragte den Gläubigervertreter ob dieser den Zuschlag annimmt. Dies wurde mit Ja beantwortet.


Kommentar zu dieser Zwangsversteigerung:

Diese Zwangsversteigerung hatte für den Geschädigten ein denkbar schlechtes Ergebnis erzielt, weil die Bieterin vor dem ersten Gebot beim Gläubiger nicht nachfragte, was dieser als Mindestforderung haben wollte.

Hätte die Bieterin die Mindestforderung des Gläubigers gekannt, hätte diese wahrscheinlich kein Gebot abgegeben. Die DBS-Eigenheimbau GmbH/Badenia hätte dann sehen müssen, dass ein dritter Versteigerungstermin arrangiert wird.

Auf diese Art und Weise ist die DBS-Eigenheimbau GmbH auf Kosten des jetzt Geschädigten ehemaligen Eigentümers Oxxxx Kxxx aus Berlin sehr günstig an einer neuen Wohnung gekommen, dessen Verkehrswert laut Gutachten 5,5 mal höher ist als der Zuschlagspreis bei der Zwangsversteigerung! Die DBS-Eigenheimbau GmbH kann jetzt versuchen, die renovierte Wohnung auf dem freien Markt zum mehrfachen Preis zu verkaufen und streicht dadurch zulasten des geschädigten Oxxxx Kxxx einen satten Gewinn ein!

Würde die DBS-Eigenheimbau GmbH die ersteigerte Wohnung zu 25.000 € verkaufen (ihrer Preisvorstellung bei der Zwangsversteigerung), entspräche dies ein Verkaufsgewinn von ca. 400%!!

Der Geschädigte hat natürlich bei dieser Zwangsversteigerung verloren, da seine Forderung beim Gläubiger (Deutsche Bausparkasse Badenia) nur um 6400 Euro vermindert wird.
Wollen wir hoffen, dass dieser sich zum privaten Insolvenzverfahren angemeldet hat!
 
Icon Weiter zu: Erklärung
der Zusammenhänge
Icon Startseite
www.Immoschaden.de
 
Seiten optimiert für min. 1024x768. Getestet mit aktuellen Versionen von Opera, Internet Explorer und Firefox
Bitte lesen Sie die "Rechtlichen Hinweise (Disclaimer)" bezüglich der Inhalte dieser Seiten!
Inhalt, Gestaltung und (c) 2004-2014: Siehe Kontaktseite