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Badenia Gewinn sinkt 2011, Risikovorsorge für faule Kredite, weitere BGH Niederlagen
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Ein Einzelfall?
Der verlustreiche Verkauf.
 
Als ab Anfang 2000 die Eigentumswohnung nicht mehr bewohnt war, stand für mich fest das die Eigentumswohnung verkauft wird (um den bisher entstandenen Schaden zu begrenzen).
Die Rentnerin hinterließ die Wohnung zum Glück in einem einwandfreien Zustand.

Nachdem die Ausbesserungsarbeiten abgeschlossen wurden, versuchte ich die Eigentumswohnung zunächst per privater Zeitungsanzeige zum damaligen Verkaufspreis zu verkaufen. Dieser Versuch misslang allerdings wegen meiner überhöhten Verkaufspreisvorstellung (90.000 DM, 46.016,27 €) und dem Umfeld, indem sich das Objekt befand.

Nachdem der Verkaufsversuch per privater Zeitungsanzeige erfolglos war, beauftragte ich nach langer Marktbeobachtung einen seriösen Makler mit dem Verkauf der Eigentumswohnung (es war nicht die Immobilienfirma, welches mir die Baufinanz im Jahr 1996 empfohlen hatte).
Nach der Besichtigung der Eigentumswohnung, legte dieser den Verkaufspreis zum damaligen erzielbaren Marktwert von 69.000,00 DM (35.279,00 €) fest und rührte dabei die Werbetrommel:
 
Eigentumswohnung D-49324 in Melle Stadtrand Kauf DM = 69.000, Kauf EUR = 35.279,  Wohnfläche qm = 52, DM/qm = 1.315, Baujahr = 1968, Zimmer = 2
 
Es gab mehrere Interessenten. Schließlich bot ein Interessent für diese Eigentumswohnung 55.000 DM (28.121,05 €), was fast die Hälfte des Badenia Bauspardarlehen von 105.000 DM (53.685,65 €) entsprach.

Ich sollte mir genau überlegen, ob ich auf das Angebot des Käufers eingehen soll, da die Differenzsumme zwischen Badenia Darlehen und Kaufpreisvorschlag bei einer anderen Bank besorgt werden musste.

Denn die Deutsche Bausparkasse Badenia würde seinen Grundbucheintrag nur dann vollständig löschen, wenn das Darlehen vollständig abgelöst würde. Der Käufer bestand darauf das die Wohnung nach der Umschreibung frei von Lasten ist.

Ich entschloss mich auf das Angebot einzugehen, um noch größeren finanziellen Schaden abzuwenden.
Ende Juli 2000 wurde beim Notar der Verkaufs Vertrag unterschrieben. Das Badenia Darlehen wurde abgelöst. Die Differenzsumme stellte die Hausbank zu vernünftigen Konditionen zur Verfügung, welches jetzt in gleichmäßigen Raten abbezahlt wird.

Vorbei waren damit die Zeiten der überraschenden 3- bis 4-stelligen Nachzahlungsforderungen vom HMG Mietpool bzw. von der WEG Verwaltung.
 

Der Immobilienmarkt nach dem Jahr 2000

Der Immobilienmarkt in Melle kann man generell als schwierig bezeichnen.

Eine Immobilienfirma bot Anfang 2000 einige Wohnungen aus der Von-Bar-Str. zum Verkauf an,
welche noch im Dezember 2002 im Internet zum Verkauf standen. Zudem fiel auf, das viele Geschädigte versuchten ihre Wohnungen zu teilweise Unrealistischen preisen über wenige Makler verkaufen zu lassen.

Ein Grund für die Verschlechterung der Lage war auch, dass immer mehr Wohnungen in diesen Wohnanlagen zur Zwangsversteigerung standen (siehe Seiten Zwangsversteigerungen in Melle).

Bei einem Geschädigtentreffen Mitte 2002 bekam ich eine Aussage von einem Vertreter der IG-Melle wo es hieß: "Durch die schwierige Lage in dieser Wohnanlage wird man auch für 40.000 DM (20.451,68 €) diese Wohnungen nicht mehr los!"

In August 2003 konnte man bei www.immobilienscout24.de sehen, das eine 68 qm Wohnung in der
Von-Bar-Str. für 26.000 € angeboten wurde! Umgerechnet auf meine ehemalige Wohnung (52,46 qm) wären dies 20.058,24 € (oder nach alter Währung, 39.230,50 DM).

Kommt Ihnen diese Geschichte auf ähnliche Art und Weise bekannt vor?

Laut d
en Verbraucher Zentralen soll es mittlerweile über 300.000 - 1.000.000 Geschädigte geben die auf ähnliche Art und Weise geschädigt wurden. Siehe Pressebericht "Vermögensvernichtung bei Erwerbermodellen" von Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bei den "Presseberichten".

Achtung:
Der Verkauf ihrer Immobilie sollte sehr gründlich überlegt und vorbereitet sein. Falls Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben, sollten Sie sich auf jeden Fall vor dem Verkauf Rechtsrat bei einem Anwalt für Kapitalanlagerecht einholen, der sich mit Problematik von Erwerbermodelle auskennt (unter anderem wegen der möglichen Ablösung des Finanzierungsdarlehens). Siehe Seite "Was kann man Tun?".
 
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